Britischer Premierminister Boris Johnson steht im Verdacht als Londoner Bürgermeister Amtsmissbrauch begangen zu haben; Amtsmissbrauch ist dagegen in Deutschland seit dem 15.06.1943 kein Straftatbestand mehr, armer Boris Johnson, armes England

Die ZEIT berichtet am 28.09.2019:

Neben seinem Ärger mit dem geplanten Brexit drohen dem britischen Premierminister Boris Johnson nun auch noch Strafermittlungen wegen Vorwürfen des Amtsmissbrauchs in seiner Zeit als Londoner Bürgermeister. Die Regionalregierung des Großraums London teilte mit, sie habe die zuständige Aufsichtsbehörde IOPC aufgefordert zu prüfen, ob es hinreichende Gründe für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Johnson gebe. Die IOPC bestätigte dies und erklärte, die Prüfung werde „Zeit brauchen“.

Leider versäumt es die ZEIT über die grundgesetzfeindliche Tatsache zu berichten, dass es den Amtsmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland im StGB seit 70 Jahren noch immer nicht wieder redaktionell gibt und mithin sich alle diejenigen, die ihr ihnen übertragenes öffentliches Amt missbrauchen bis heute den Rechtssatz zu eigen machen „keine Strafe ohne Gesetz“. Am 15.06.1943 radierte die braune Brut den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ aus dem damaligen RStGB aus und hoffte, dann, wenn das System zusammenbrechen würde, die damaligen Alliierten waren auf dem besten Wege, das NS-Terrorregime zu zerschlagen, man als NS-Täter dann sagen würde können: „Keine Strafe ohne Gesetz“.

Die Details lesen sich hier unter

Ist der Amtsmissbrauch gemäß § 339 StGB alter Fassung rechtswirksam zum 15.06.1943 aufgehoben worden oder ist dieser Straftatbestand noch aktiver Bestandteil des heutigen Strafgesetzbuches?

Nazi – Deutschland hat praktisch nie aufgehört zu existieren auch wenn es einem beim flüchtigen Hinschauen nicht sogleich in den Sinn kommt bzw. man es nicht wahrhaben will.

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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