2021 steht vom ersten Tag des Jahres unter dem dringenden Verdacht, dass auch 72 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes es bezüglich des diesbezüglichen Rechtsstaates wieder Fehlanzeige heißen wird am 31.12.2021

SPIEGEL-online vermeldet unter dem Titel Warnungen einer Auschwitz-Überlebenden“ das Folgende:

„Esther Bejarano kam 1943 ins Konzentrationslager Auschwitz – und überlebte. Heute blickt sie besorgt auf die Entwicklung in Deutschland. Sie warnt, dass sich Geschichte wiederholen könnte.“

Im Videoskript bei SPIEGEL-online heißt es dann auszugsweise: Weiterlesen

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2020 endet wie alle anderen Jahre seit dem 23.05.1949 auch, Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige –

»Ich habe hier 18 Bücher über das Dritte Reich veröffentlicht und das alles hatte keine Wirkung. Du kannst Dich bei den Deutschen tot dokumentieren, es kann in Bonn die demokratischste Regierung sein – und die Massenmörder gehen frei herum, haben ihr Häuschen und züchten Blumen.« Joseph Wulf (Abschiedsbrief an seinen Sohn David, August 1974)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

Die diesbezüglichen Fakten lesen sich allesamt hier im Blog.

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»Rechtsextreme Beamtinnen und Beamte haben in der Polizei keinen Platz.« Zu grundgesetzwidrig / grundgesetzfeindlich hoheitlich handelnden PolizeibeamTinnen wird von Seiten des nds. MP Pistorius kein Wort verlautbart.

Am 29.12.2020 vermeldet SPIEGEL-online:

»Nach Angaben der Polizeidirektion Osnabrück sollen drei aktive und ein pensionierter Polizist mutmaßlich zahlreiche Bilder und Videos ausgetauscht haben, teilweise mit Bezügen zu NS-Symbolen und fremdenfeindlichen Darstellungen. Die aktiven Beamten seien vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Eine gemeinsame Chatgruppe wie auch ein gemeinsames Netzwerk gebe es nach aktuellem Stand nicht, hieß es vonseiten der Ermittler.«

Weiter heißt es in diesem Artikel:

»Sollte sich der Verdacht gegen die Beamten bestätigen, werden wir sie mit aller Härte und Konsequenz zur Verantwortung ziehen«, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). »Rechtsextreme Beamtinnen und Beamte haben in der Polizei keinen Platz.«

Klingt auf den ersten Blick alles sehr schlüssig, doch die Faktenlage sieht seit inzwischen 71 Jahren sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Bundesland Niedersachsen auch in den Reihen der Polizei völlig anders aus. Weiterlesen

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Deutschland im politischen Pateienirrenhaus, COVID-19 entlarvt die gierigen, neidischen und Hass schürenden Polittäter der etablierten politischen Parteien jeden Tag auf’s Neue

Fakt ist und bleibt trotz allem Grundrechtegefasel bis heute, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen

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Rundfunkgebührengier der öffentlich-rechtlichen ARD, ZDF und Deutschlandradio ist unersättlich, Deutschlandradio will Eilverfahren vor dem BVerfG und Gebührenerhöhung noch zum 01. Januar 2021

DIE ZEIT vermeldet, Zitat:

„Streit um 86 Cent. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags am 8. Dezember gestoppt. Sein Veto reicht aus, um die Abstimmung im Landtag zu kippen. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das sich gegen die Erhöhung ausgesprochen hat.“

Focus-online vermeldet nun am 10.12.2020, Zitat:

„Am Dienstag [08.12.2020] hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig voneinander mitgeteilt, dass sie wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt zur Rundfunkbeitragserhöhung nach Karlsruhe ziehen werden. Das schwarz-rot-grün regierte Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das sich gegen die Anpassung des monatlichen Beitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro gestellt hat. Weil aber alle Bundesländer Ja zu dem entsprechenden Staatsvertrag sagen müssen, kann dieser zum 1. Januar 2021 nicht in Kraft treten.“

Weiter vermeldet Focus-online am 10.12.2020 dazu, Zitat:

„Das Deutschlandradio will bei der geplanten Rundfunkbeitrags-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auch ein Eilverfahren anstoßen. Theoretisch wäre dann eine Rundfunkbeitragserhöhung doch schon zum 1. Januar möglich.

Ein Sendersprecher teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, dass der öffentlich-rechtliche Sender ein Eil- und ein Hauptverfahren anstrenge.“

Fakt ist, dass jede Art von zwangsweise erhobenem Rundfunkbeitrag zugunsten von ARD, ZDF und Deutschlandradio  in der Bundesrepublik Deutschland gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verstößt, denn dort heißt es absolut gefasst:

„Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Fakt ist darüber hinaus, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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Politiker wollen zwar Macht und Einfluss, aber nur ungern für etwas verantwortlich sein, das auch schiefgehen kann.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen

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Rassismus in der bundesdeutschen Polizei anstatt Polizei, dein Freund und Helfer und das seit 71 Jahren

Trotz Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland hat es die bundesdeutsche Polizei seit inzwischen 71 Jahren nicht wirklich mit den auch für sie unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes. Der Leidtragende ist der Souverän in Gestalt aller bundesdeutschen BürgerInnen / GrundrechteträgerInnen. Weiterlesen

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Leistung lohnt sich für den bundesdeutschen Staat, denn von 100% Unternehmensgewinn bleiben nur 14% nach Steuern und Sozialabgaben netto übrig, mehr als 85% wechseln zum nimmersatten bundesdeutschen Staat und seinen Institutionen

Seit 71 Jahren versuchen sich immer wieder Menschen in der Bundesrepublik Deutschland als UnternehmerInnen ihren eigenen und den Lebensunterhalt ihrer MitarbeiterInnen zu erwirtschaften einhergehend mit der Hoffnung, dass ihre tagtägliche Leistung sich am Ende eines jeden Geschäftsjahres auch finanziell gelohnt haben werden wird, denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt: Weiterlesen

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die Grünen wollen 2021 endlich wieder an die Macht sowie an noch mehr persönliche Staatsknete, wen wundert’s

Mit keinem Wort wurde auf dem ersten digitalen Parteitag der Bündnis90/Grüne am 21. / 22.11.2020 bedauert, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen

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Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Caffier tritt zurück; die rote Franziska Giffey klebt weiterhin an ihrem Bundesministerinnenamt

Am 17.11.2020 vermeldet Spiegel-online:

„Lorenz Caffier gibt sein Amt ab. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern hatte im Umfeld einer rechtsextremen Gruppe eine Waffe gekauft. Er habe im Umgang mit der Affäre Fehler gemacht, räumt der CDU-Politiker ein.“

Der Schritt von Caffier ist der richtige. Weiter vermeldet Spiegel-online dann:

„Dem Landtag gehört er seit 1990 an. Sein Mandat als Abgeordneter wolle er weiter ausüben, heißt es in der Erklärung. Er werde es »auch in Zukunft ernst nehmen und mich für die Belange vor Ort einsetzen«.“

Wenn Rücktritt, dann doch bitte auch als Abgeordneter aber hier verfangen sich alle ministeriellen Rücktritte, ist man als Minister nämlich Angehöriger der vollziehenden Gewalt, so ist der Abgeordnete Mandatsträger und Angehöriger der gesetzgebenden Gewalt und der Zurückgetretene fällt sicher in die grundgesetzwidrige Mandatshängematte. Von grundgesetzkonformer Gewaltentrennung übrigens keine Spur.

Nicht zurückgetreten ist bisher die ihren sich wohl plagiiert habenden Doktor-Titel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Sie hat lediglich erklärt, den Dr.-Titel nicht mehr führen zu wollen. (Link) Hoffentlich lässt die Dame auch ihren Personalausweis und Pass entsprechend ändern, denn der Doktor-Titel wird Teil des Nachnamens, wenn es kein Dr. h.c. ist. Weiterlesen

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