Während die deutsche katholische Kirche wohl glaubt, sich dem bundesdeutschen Rechtsstaat im Fall der eigenen Fälle entziehen zu können dürfen, so glauben bundesdeutsche Juristen dieses in eigener Sache nicht nur, sondern sie tun es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 und treten auf diese eigennützige Art und Weise den Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes nicht nur mit Füßen, sondern verhindern bis heute überhaupt erst dessen grundgesetzkonforme Installation. Weiterlesen
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- Basiert die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22.03.2026 auf einem von GG wegen gültigen Landeswahlgesetz und einer ebenso gg-konformen Landeswahlordnung?
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- Verfassungszustand Deutschlands: Seit 24.05.1949 (GG-Inkrafttreten) bis 14.08.1949 bestand BRD als Rechtsstaat; danach bloße Faktenmacht ohne legitime Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt Demokratieprinzip.
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