Rundfunkgebührengier der öffentlich-rechtlichen ARD, ZDF und Deutschlandradio ist unersättlich, Deutschlandradio will Eilverfahren vor dem BVerfG und Gebührenerhöhung noch zum 01. Januar 2021

DIE ZEIT vermeldet, Zitat:

„Streit um 86 Cent. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags am 8. Dezember gestoppt. Sein Veto reicht aus, um die Abstimmung im Landtag zu kippen. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das sich gegen die Erhöhung ausgesprochen hat.“

Focus-online vermeldet nun am 10.12.2020, Zitat:

„Am Dienstag [08.12.2020] hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig voneinander mitgeteilt, dass sie wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt zur Rundfunkbeitragserhöhung nach Karlsruhe ziehen werden. Das schwarz-rot-grün regierte Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das sich gegen die Anpassung des monatlichen Beitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro gestellt hat. Weil aber alle Bundesländer Ja zu dem entsprechenden Staatsvertrag sagen müssen, kann dieser zum 1. Januar 2021 nicht in Kraft treten.“

Weiter vermeldet Focus-online am 10.12.2020 dazu, Zitat:

„Das Deutschlandradio will bei der geplanten Rundfunkbeitrags-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auch ein Eilverfahren anstoßen. Theoretisch wäre dann eine Rundfunkbeitragserhöhung doch schon zum 1. Januar möglich.

Ein Sendersprecher teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, dass der öffentlich-rechtliche Sender ein Eil- und ein Hauptverfahren anstrenge.“

Fakt ist, dass jede Art von zwangsweise erhobenem Rundfunkbeitrag zugunsten von ARD, ZDF und Deutschlandradio  in der Bundesrepublik Deutschland gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verstößt, denn dort heißt es absolut gefasst:

„Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Fakt ist darüber hinaus, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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