Am 29.12.2020 vermeldet SPIEGEL-online:
»Nach Angaben der Polizeidirektion Osnabrück sollen drei aktive und ein pensionierter Polizist mutmaßlich zahlreiche Bilder und Videos ausgetauscht haben, teilweise mit Bezügen zu NS-Symbolen und fremdenfeindlichen Darstellungen. Die aktiven Beamten seien vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Eine gemeinsame Chatgruppe wie auch ein gemeinsames Netzwerk gebe es nach aktuellem Stand nicht, hieß es vonseiten der Ermittler.«
Weiter heißt es in diesem Artikel:
»Sollte sich der Verdacht gegen die Beamten bestätigen, werden wir sie mit aller Härte und Konsequenz zur Verantwortung ziehen«, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). »Rechtsextreme Beamtinnen und Beamte haben in der Polizei keinen Platz.«
Klingt auf den ersten Blick alles sehr schlüssig, doch die Faktenlage sieht seit inzwischen 71 Jahren sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Bundesland Niedersachsen auch in den Reihen der Polizei völlig anders aus.
Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist darüber hinaus, dass dieses sowohl die SPIEGEL-Redaktion längsten weiß aber totschweigt als auch der ehrenwerte Herr Pistorius als sog. SPD-Parteisoldat und derzeitiger sog. nds. Innenminister zumindest die wesentlichen Fakten des grundgesetzwidrigen / -feindlichen hoheitlichen Denkens und Handels der bundesdeutschen Polizei kennt und wohl vom Grundsatz her sehr erbaut darüber ist, da dringend davon auszugehen ist, dass Pistorius als auch sog. Verfassungsminister den folgenden Eintrag in die Kabinettsprotokolle der ersten bereits grundgesetzwidrig ins Amt gekommenen Adenauer-Regierung vom 11.08.1950 kennt, Zitat:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.