2021 steht vom ersten Tag des Jahres unter dem dringenden Verdacht, dass auch 72 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes es bezüglich des diesbezüglichen Rechtsstaates wieder Fehlanzeige heißen wird am 31.12.2021

SPIEGEL-online vermeldet unter dem Titel Warnungen einer Auschwitz-Überlebenden“ das Folgende:

„Esther Bejarano kam 1943 ins Konzentrationslager Auschwitz – und überlebte. Heute blickt sie besorgt auf die Entwicklung in Deutschland. Sie warnt, dass sich Geschichte wiederholen könnte.“

Im Videoskript bei SPIEGEL-online heißt es dann auszugsweise:

„1943 kam Bejarano nach Auschwitz, wurde dort zu schwerer Arbeit gezwungen. Häftlingsnummer 41948. Doch sie hatte Glück und durfte einem Mädchenorchester beitreten. Sie spielte eigentlich Klavier, sollte aber ans Akkordeon – und brachte sich das Instrument kurzerhand selbst bei. Es wurde zu ihrer Rettung. Als Teil des Orchesters genoss sie besonderen Schutz und musste auch nicht mehr schwer arbeiten.

Und trotzdem erlebte Bejarano ihre schlimmsten Momente, als sie mit dem Orchester auftrat. Besonders, wenn neue Transporte ankamen.

Esther Bejarano:
„Und diese Züge, die auf diesen Gleisen ankamen. Diese Menschen, die in diesen Zügen waren, sind alle vergast worden. Das waren Züge, die in die Gaskammer gegangen sind. Und wir standen da und mussten spielen. Und die Leute da drin – ich bin davon überzeugt – haben gedacht, wo die Musik spielt, kann es ja nicht so schlimm sein. Das war die Taktik der Nazis. Es war so aussichtslos. Man konnte nichts tun, absolut nichts.“

Und immer wieder musste sie mitansehen, wozu die Aufseher im KZ fähig waren.“

Zum Schluss heißt es im Skript:

Bejarano wünscht sich mehr Menschlichkeit, verlangt auch von der Bundesregierung, gegenzusteuern. Und ihre Forderungen verbindet sie mit einer klaren Warnung.

Esther Bejarano:
„Ich weiß, was weiter kommt, wenn es so weitergeht und wenn man nichts dagegen macht. Und wenn diese rechtslastigen Parteien noch stärker werden, dann sehe ich ganz schwarz. Weil dann kann genau dasselbe passieren, was damals geschah.“

Was Frau Ester Bejarano nicht im Spiegel-Interview gesagt hat, die Spiegel-Redaktion es aber längst weiß, steht hier im Blog „Grundrechte-Netzwerk“ geschrieben und nachzulesen. Das, was Frau Ester Bejarano befürchtet, kommt längst seit nicht weniger als inzwischen 72 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland unscheinbar tagtäglich daher. Die Menschen sind grundgesetzwidrig zu sog. Menschen minderen Rechts erklärt von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den sog. etablierten politischen Parteien und können bzw. werden, wenn es der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt beliebt, gruppenweise und / oder einzeln dem sog. bürgerlichen Tod zu Lebzeiten zugeführt.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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