Seit 71 Jahren versuchen sich immer wieder Menschen in der Bundesrepublik Deutschland als UnternehmerInnen ihren eigenen und den Lebensunterhalt ihrer MitarbeiterInnen zu erwirtschaften einhergehend mit der Hoffnung, dass ihre tagtägliche Leistung sich am Ende eines jeden Geschäftsjahres auch finanziell gelohnt haben werden wird, denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt:
Die 2018 in der Bundesrepublik Deutschland beispielhaft von einem äußerst versierten Steuerberater betrachtete Gesellschaft (ABCDE GmBH) beschäftigte im Abschlusszeitraum durchschnittlich fünf Mitarbeiter einschließlich des Geschäftsführers mit einem Jahresumsatz von 616.092,00 €, hinzu kommen noch die bereits angefangenen Arbeiten. Diese steigerten den Umsatz um 480.676,00 €, so dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens 1.096.768,00 € betrug.
Die Bezüge des Geschäftsführers betrugen im Wirtschaftsjahr 2018 insgesamt 37.582,48 €.
Die bundesdeutschen Steuern aus Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis wie folgt:
Die Steuerbelastung aus Einkommen und Ertrag beträgt – schulmäßig, jedoch grundgesetzwidrig gelehrt – 39.945,94 €* oder 30,019 %.
Die von der wirtschaftlichen Organisation (ABCDE GmbH) geleistete Abgabenbelastung und der dazu erforderliche Aufwand betrugen im Wirtschaftsjahr 2018 insgesamt:
1. Körperschaftssteuer 19.842,60 €*
2. „Solidaritätszuschlag“ 1.091,34 €*
3. Gewerbesteuer 19.012,00 €* = *39.945,94 €
4. Kraftfahrzeugsteuer 259,98 €
5. Umsatzsteuer 30.486,45 €
6. Lohnsteuer 22.365,00 €
7. Sozialversicherungsbeiträge 48.955,81 €
8. Kosten der Rechnungslegung öffentlicher Anteil 4.268,00 €
Leistungsträger für offene Steuern und Abgaben: 146.281,18 €
Gewinn lt. Gewinn- und Verlust nach Steuern und Abgaben: 91.510,48 €
zuzüglich direkte Steuern und Abgaben: 146.281,18 €
Brutto-Unternehmensleistung / Gewinn vor Steuern und Abgaben: 237.791,66 €
Die Belastung mit direkten Steuern und Abgaben des Unternehmens beträgt: 61,52 %
Der Rest-Gewinn in Höhe von 91.510,48 € wird im Falle der Ausschüttung an die Anteilseigner mit weiteren 26,375 % oder 24.135,89 € belastet.
Es wird festgestellt, dass ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH von einem Jahresgewinn in Höhe von 237.791,66 € Steuern und Abgaben in Höhe von 170.417,07 € leistet, was einer Quote vom Gewinn in Höhe von 71,66 % entspricht.
Aus dem verbleibenden Ertrag in Höhe von 67.374,59 € ist eine weitere Belastung aufgrund der mit weiteren / nochmaligen Steuern, Gebühren und anderen Abgaben belasteten Lebenshaltungskosten unmittelbar und mittelbar in Höhe von rund 50 % enthalten: 33.687,30 €
Die Steuern- und Abgabenbelastung bei einem Gewinn in Höhe von 237.791,66 € beträgt absolut 204.104,37 €.
Netto-Gewinn: 33.687,29 € oder es verbleiben von 100 % Gewinn man gerade 14,17 %
Das heißt, dass von 100 % Gewinn 85,83 % an die bundesdeutsche öffentliche Gewalt abgeführt werden!
Ob das mit der gemäß Art. 1 Abs. 1 GG von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt unantastbaren Würde des Menschen in Einklang steht, gestanden hat und in Einklang stehen wird, war, ist und wird zweifelhaft bleiben.
Deshalb hier und jetzt besonders lesenswert:
„Menschenjagd – grundgesetzwidrig straf- und haftungslos seit dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt versus Bonner Grundgesetz“
Wie es um den 71-jährigen bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich denn auch bestellt ist, liest sich hier im Blog.