Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung, Ermittlungen gegen den ehemaligen Innenminister Italiens und jetzigen Senator Salvini werden weitergeführt, in Deutschland undenkbar, weil es den Amtsmissbrauch als Straftatbestand seit dem 15.06.1943 nicht mehr gibt

Der Deutschlandfunk vermeldet heute:

„In Italien hat ein Senatsausschuss für die Aufhebung der Immunität des früheren Innenministers Salvini gestimmt.

Damit darf gegen den jetzigen Senator weiter wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ermittelt werden. Für die Aufhebung der Immunität stimmten nur Mitglieder der rechtsgerichteten Lega, deren Vorsitzender Salvini ist. Die Regierungsparteien hatten die Abstimmung boykottiert. Sie werfen Salvini vor, sich als Opfer darzustellen, um bei der bevorstehenden Regionalwahl am Wochenende in Emilia-Romagna zusätzliche Stimmen zu gewinnen.

Hintergrund der Ermittlungen sind Vorwürfe gegen Salvini, der im vergangenen Sommer als Innenminister mehrere Tage lang verhindert hatte, dass Flüchtlinge von einem Schiff der italienischen Küstenwache an Land gehen konnten. Nach Ansicht des zuständigen Militärtribunals war das illegal.“

In der Bundesrepublik Deutschland braucht sich seit dem 23.05.1949 kein Mandats- oder Amtsträger vor Ermittlungen gegen ihn wegen Amtsmissbrauches sorgen, denn seit dem 15.06.1943 ist der Straftatbestand des Amtsmissbrauches noch von den Nazis aus dem deutschen Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen worden und wohl aus gutem Grund wurde er bis heute nicht wieder im StGB aufgenommen, denn ohne Gesetz auch keine Strafe.

Wer diesbezüglich mehr wissen will, weil er es z.B. nicht für möglich hält, dass dem in der Bundesrepublik Deutschland noch immer seit dem 15.06.1943 so ist, der findet hier im Blog alles diesbezüglich Wissenswerte.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Knöllchen und Radarmessungen rechtswidrig, wenn sie nicht von Hoheitsträgern stammen; grundgesetzwidrige Gesetze und grundgesetzwidrige Verwaltungsakte sowie Gerichtsentscheidungen werden trotz ihrer von Grundgesetzes wegen existierenden Ungültigkeit seit dem 23.05.1949 gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig gnadenlos vollstreckt

Bundesdeutsche Kommunen dürfen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom Montag hervor. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat zugewiesen. Dieses staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auf den fließenden und den ruhenden Verkehr.

Hoheitliche Aufgaben dürfen nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden. Eventuelle Verfahren gegen Verkehrsteilnehmer müssen eingestellt werden, da die zugrunde liegenden Beweise einem „absoluten Beweisverwertungsverbot“ unterlägen. Im November hatte das OLG bereits in einer Grundsatzentscheidung erklärt, Städte und Gemeinden dürften Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht Firmen übertragen. (Die Details lesen sich hier)

Wie es um den seit dem 23.05.1949 nicht wirklich grundgesetzkonform installierten bundesdeutschen Rechtsstaat aussieht, steht in diesem Blog geschrieben. Unter anderem auch die Tatsache, dass bereits die erste Bundestagswahl am 14. August 1949 nichtig gewesen ist, weil das erste bundesdeutsche Wahlgesetz wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig gewesen und bis heute geblieben ist. Nicht anders ist es um sämtliche Landeswahlgesetze seit damals bestellt. Auch die verstoßen alle gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und sind von daher automatisch ungültig mit der Folge, dass sämtliche Landtagswahlen nach dem 23.05.1949 bis heute nichtig sind mit der weiteren Folge, dass alle Landesregierungen seitdem grundgesetzwidrig und dementsprechend bloß nominell im Amt waren bzw. immer noch sind. Im nachgeordneten Bereich der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sieht es nicht anders aus, auch dort walten nur nominelle Amtsträger ihres grundgesetzwidrig erlangten Amtes mit der Folge, dass sämtliches hoheitliches Handeln nicht nur grundgesetzwidrig, sondern auch ex tunc nichtig ist, war und bleiben wird. Dank der granitenen dummen Bevölkerung hat diese diese seit dem 23.05.1949 nach und nach etablierte Grundgesetzwidrigkeit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bis heute nicht bemerkt und will sie wohl auch nicht wirklich bemerken, geschweige denn im Lichte des Art. 20 Abs. 2 GG formell beenden, denn man hat sich in der tatsächlich grundgesetzwidrig herrschenden Wohlfühldiktatur trefflich eingerichtet, mehrheitlich jedenfalls.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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seit dem grundgesetzwidrigen Versprechen am 15.01.1951 seitens des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer, bundesdeutsche Finanzbeamte und Zöllner sind persönlich unantastbar, sind alle bundesdeutschen Finanzbeamten grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt, wenn sie zugunsten des grundgesetzwidrigen Systems Bundesrepublik Deutschland die Bevölkerung berauben und ausplündern

Am 15. Januar 1951 eröffnete der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer im nordrhein – westfälischen Siegburg die Bundesfinanzschule an der bis heute der höhere Dienst der Bundes- und Landesfinanzverwaltung ausgebildet wird. Weiterlesen

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Auschwitz – Befreiung am 27. Januar 1945, vor inzwischen 75 Jahren und Deutschland ist immer noch auf dem NS-Trip, NS-Rechtsordnung samt nationalsozialistischem Recht, wenn auch purifiziert, versus Bonner Grundgesetz und Grundrechteträger seit dem 23.05.1949

2019 vermeldete die Berliner Morgenpost im Januar anlässlich des 74. Gedenktages bezüglich der Befreiung des deutschen KZ und fabrikmäßigen Vernichtungslagers Auschwitz in Polen:

„Der Name Auschwitz steht als das Synonym schlechthin für den Holocaust, den deutschen Massenmord an den europäischen Juden mit rund sechs Millionen Toten. Die Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers in der Kleinstadt 50 Kilometer westlich von Krakau ist allerdings ohne den Überfall der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 nicht denkbar.

Erst die militärische Eroberung und Besatzung erlaubten es der SS-Führung unter Heinrich Himmler, weitab von deutschen Kerngebieten nach „geeigneten“ Standorten für die Errichtung von ausgedehnten Lagerkomplexen Ausschau zu halten. Fündig wurde man unter anderem in Auschwitz, wo bei Kriegsbeginn rund 12.000 Menschen lebten, davon 7000 polnische Juden.“

Jeder Antifaschist sollte nach 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland eigentlich  wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Das Boot. ZDF-Mehrteiler zeigt auf, wie bis heute der spätestens seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrige Obrigkeitsstaat incl. falschem Täterkorpsgeist unscheinbar immer noch funktioniert

Jahrzehnte nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland herrscht noch immer grundgesetzwidrig der aus dem NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler überkommene Obrigkeitsstaat, grundgesetzfern- und grundgesetzfeindlich bis hin zur Gesetzlosigkeit. Dank der „granitenen dummen Bevölkerung“ in der Bundesrepublik Deutschland ist es dem grundgesetzwidrig die Macht okkupiert habenden System aus grundgesetzfeindlichen politischen Parteien und der öffentlichen Gewalt in Gestalt von Bundes- und Landesgesetzgeber, vollziehender und rechtsprechender Gewalt seit dem 23.05.1949 gelungen, die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts unscheinbar gegen die nichtsahnende aber auch nichts wissen wollende Bevölkerung rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr zu exekutieren. Details finden sich hier umfangreich im Blog.

Wer mehr über die Mechanismen dieses Systems im Einzelnen wissen möchte, der hat sich den ZDF-Mehrteiler „Das Boot“ vollständig anzuschauen und wird dann insbesondere über falschen Täterkorpsgeist und über eigennütziges rechtswidriges Handeln der öffentlichen Gewalt mehr verstehen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  sodenn seit demnächst 71 Jahren – Fehlanzeige -.

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am 11.01.2020 jährt sich die grundgesetzwidrige Übernahme des Einkommensteuergesetzes des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Mischpoke vom 16.10.1934 zum 70. Mal in der Bundesrepublik Deutschland

Am 11.01.1950, einen Tag nach dem 30. Jahrestag des in Nazikreisen verruchten Versailler Vertrages, erklärte der erste bloß nominell im Amt sich befindende Bundesfinanzminister Schäffer grundgesetzwidrig vor dem ersten infolge der nichtigen ersten Bundestagswahl am 14.08.1949 bloß nominell existierenden deutschen Bundestag, dass der Fiskus sich dem Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht unterwerfen würde, jedenfalls zunächst einmal nicht: Weiterlesen

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Tillessen-/Erzberger-Entscheidung des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 jährt sich am 06.01.2020 zum 73. Mal ohne bis heute beachtet zu werden seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt trotz unverbrüchlicher Bindung heute noch

Am 6. Januar 1947 verkündete in Rastatt das Allierte franz. Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation seine Entscheidung in Sachen Mord zum Nachteil des vormaligen Finanzministers Erzberger begangen durch  Heinrich Tillessen.

Die Details lesen sich hier im Blog.

Auch 73 Jahre nach dieser sowohl inter omnes als auch inter partes ergangenen Entscheidung wird in der Bundesrepublik Deutschland entscheidungs- und grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  sodenn seit demnächst 71 Jahren – Fehlanzeige -.

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Verfassungsschützer schützen seit dem 23.05.1949 nicht den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes, sondern grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung sowie grundgesetzwidrig existierendes purifiziertes nationalsozialistisches Recht, so schaut’s aus

Sowohl der Verfassungsschutz des Bundes als auch der Verfassungsschutz der Länder hat ebenso wie der polizeiliche Staatsschutz zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) Weiterlesen

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von Grundgesetzes wegen verfassungskriminell und somit mandats- und amtsuntauglich, einfachgesetzlich jedoch straf- und haftungslos gestellt, wenn grundgesetzwidrig gegen den Grundrechteträger hoheitlich gehandelt wird, so schaut’s seit dem 23.05.1949 in Deutschland grundgesetzwidrig aus

Grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt sind seit dem 23.05.1949 immer noch trotz Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung bundesdeutsche Amtsträger, wenn sie zugunsten des Staates, jedoch zu Lasten von Grundrechteträgern Straftaten im Amt begehen, denn der Amtsmissbrauch wurde bereits am 15.06.1943 von den damals „echten Nazis“ des braunen Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und seinen hochkriminellen Spießgesellen ersatzlos abgeschafft.

Bundesdeutsche Regierungsmitglieder, also alle diejenigen, die in der Bundesregierung sowie den einzelnen Landesregierungen am Kabinettstisch sitzen, genießen aufgrund ihrer grundgesetzwidrig beibehaltenen Abgeordneteneigenschaft Immunität mit der Folge, dass ihnen straf- und haftungsrechtlichen ebenfalls kaum bis gar nichts widerfahren kann, wenn sie ihr öffentliches Amt missbrauchen und das das Grundgesetz samt Landesverfassungen ignorieren und stattdessen bis heute die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifzierten nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig gegen die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland exekutieren und zwar eigennützig sowie zum Wohle des grundgesetzwidrig / -feindlich strukturierten und handelnden etablierten Parteiensystems.

Klammheimlich wurde schnellstens nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes dafür Sorge getragen, dass der Art. 143 GG (Hochverrat) aus dem Bonner Grundgesetz entfernt wurde, mithin das Bonner Grundgesetz damit praktisch schutzlos zum Spielball derer geworden ist, die am 11.08.1950 auf der 89. Kabinettssitzung der ersten nominellen Adenauer-Regierung das Folgende zu Protokoll nahmen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Besondere Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Die weiteren Details lesen sich hier nahezu sämtlich im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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aufgeblähter Bundestag – Fehlanzeige, denn seit dem 14.08.1949 ist der deutsche Bundestag grundgesetzwidrig infolge ungültiger Bundeswahlgesetze ein inexistentes Verfassungsorgan, alle Bundestagsabgeordneten nur nominelle Mandatsträger, so schaut’s aus

Der Spiegel vermeldet am 27.12.2019 das Folgende:

709 Abgeordnete gehören derzeit dem Bundestag an – das sind 111 zu viel, findet offenbar ein Teil der Fraktion von CDU und CSU. 24 Unionspolitiker werben in einem Brief an Fraktionschef Ralph Brinkhaus für ein Konzept, das die Zahl der Parlamentarier auf dauerhaft 598 festlegen soll. Über das Schreiben vom 23. Dezember, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Demnach sollen insbesondere die Erststimmen mehr Gewicht bekommen, mit denen die Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt werden. Künftig sollten „299 Abgeordnete direkt über die Erststimme nach Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen gewählt werden“, heißt es in dem Schreiben. „Die anderen 299 Abgeordneten sollen über die Zweitstimme nach Verhältniswahlrecht ermittelt werden.“

Anstatt sich über die Anzahl der Bundestagsmandate den Kopf zu machen, ist es seit 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland und dem Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 vorsätzlich versäumt worden, die einzelnen Bundeswahlgesetze grundgesetzkonform erlassen zu haben mit der Folge, dass aufgrund des jeweiligen Verstroßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG alle bundesdeutschen Bundeswahlgesetze ex tunc ungültig geblieben sind mit der Folge, dass alle Bundestagswahlen seit dem 14.08.1949 nichtig waren mit der weiteren Folge, dass alle Bundestagsabgeordneten bloße nominelle Mandatsträger geblieben sind und deren Wirken von Grundgesetzes wegen wirkungslos geblieben ist.

Darüber schweigt sich sowohl der Spiegel als auch alle anderen bundesdeutschen Medien geflissentlich aus, wohl ganz nach der immer noch existierenden „Geiger-Doktrin“, dass nämlich im Konfliktfall mit dem Staat der pflichtbewusste Journalist die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen muss.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Empfehlenswert sind hier das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“, beide werden seit 70 Jahren jeden Tag aufs Neue in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien wiederholt uraufgeführt ohne dass die nicht bloß zuschauende, sondern unmittelbar betroffene Bevölkerung von ihrem Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 GG Gebrauch macht und dem grundgesetzwidrigen Spuk endlich sein Ende bereitet.

Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Ebenso empfehlenswert ist das Buch „Das braune Netz“ von W. Winkler, denn nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz muss festgestellt werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der „braunen Brut“ des NS-Terrorregimes mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in führenden Positionen der Bundesrepublik Deutschland einfach weitergemacht hat.

Die weiteren Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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