Tillessen-/Erzberger-Entscheidung des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 jährt sich am 06.01.2020 zum 73. Mal ohne bis heute beachtet zu werden seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt trotz unverbrüchlicher Bindung heute noch

Am 6. Januar 1947 verkündete in Rastatt das Allierte franz. Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation seine Entscheidung in Sachen Mord zum Nachteil des vormaligen Finanzministers Erzberger begangen durch  Heinrich Tillessen.

Die Details lesen sich hier im Blog.

Auch 73 Jahre nach dieser sowohl inter omnes als auch inter partes ergangenen Entscheidung wird in der Bundesrepublik Deutschland entscheidungs- und grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  sodenn seit demnächst 71 Jahren – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.