Auschwitz – Befreiung am 27. Januar 1945, vor inzwischen 75 Jahren und Deutschland ist immer noch auf dem NS-Trip, NS-Rechtsordnung samt nationalsozialistischem Recht, wenn auch purifiziert, versus Bonner Grundgesetz und Grundrechteträger seit dem 23.05.1949

2019 vermeldete die Berliner Morgenpost im Januar anlässlich des 74. Gedenktages bezüglich der Befreiung des deutschen KZ und fabrikmäßigen Vernichtungslagers Auschwitz in Polen:

„Der Name Auschwitz steht als das Synonym schlechthin für den Holocaust, den deutschen Massenmord an den europäischen Juden mit rund sechs Millionen Toten. Die Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers in der Kleinstadt 50 Kilometer westlich von Krakau ist allerdings ohne den Überfall der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 nicht denkbar.

Erst die militärische Eroberung und Besatzung erlaubten es der SS-Führung unter Heinrich Himmler, weitab von deutschen Kerngebieten nach „geeigneten“ Standorten für die Errichtung von ausgedehnten Lagerkomplexen Ausschau zu halten. Fündig wurde man unter anderem in Auschwitz, wo bei Kriegsbeginn rund 12.000 Menschen lebten, davon 7000 polnische Juden.“

Jeder Antifaschist sollte nach 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland eigentlich  wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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