Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung, Ermittlungen gegen den ehemaligen Innenminister Italiens und jetzigen Senator Salvini werden weitergeführt, in Deutschland undenkbar, weil es den Amtsmissbrauch als Straftatbestand seit dem 15.06.1943 nicht mehr gibt

Der Deutschlandfunk vermeldet heute:

„In Italien hat ein Senatsausschuss für die Aufhebung der Immunität des früheren Innenministers Salvini gestimmt.

Damit darf gegen den jetzigen Senator weiter wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ermittelt werden. Für die Aufhebung der Immunität stimmten nur Mitglieder der rechtsgerichteten Lega, deren Vorsitzender Salvini ist. Die Regierungsparteien hatten die Abstimmung boykottiert. Sie werfen Salvini vor, sich als Opfer darzustellen, um bei der bevorstehenden Regionalwahl am Wochenende in Emilia-Romagna zusätzliche Stimmen zu gewinnen.

Hintergrund der Ermittlungen sind Vorwürfe gegen Salvini, der im vergangenen Sommer als Innenminister mehrere Tage lang verhindert hatte, dass Flüchtlinge von einem Schiff der italienischen Küstenwache an Land gehen konnten. Nach Ansicht des zuständigen Militärtribunals war das illegal.“

In der Bundesrepublik Deutschland braucht sich seit dem 23.05.1949 kein Mandats- oder Amtsträger vor Ermittlungen gegen ihn wegen Amtsmissbrauches sorgen, denn seit dem 15.06.1943 ist der Straftatbestand des Amtsmissbrauches noch von den Nazis aus dem deutschen Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen worden und wohl aus gutem Grund wurde er bis heute nicht wieder im StGB aufgenommen, denn ohne Gesetz auch keine Strafe.

Wer diesbezüglich mehr wissen will, weil er es z.B. nicht für möglich hält, dass dem in der Bundesrepublik Deutschland noch immer seit dem 15.06.1943 so ist, der findet hier im Blog alles diesbezüglich Wissenswerte.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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