Ja. Jeder Amtsträger (auch der Beamte, der Polizist, der Finanzbeamte) – und auch die sog. Organe der Rechtspflege (Steuerberater, Rechtsanwälte) – sind ausschließlich zur Subsumtion verpflichtet, soweit sie hoheitlich tätig werden oder in einer rechtspflegerischen Verantwortung stehen. Die persuasive Methode (Teleologie, Systematik, „Auslegung“ nach „herrschender Meinung“) ist ihnen verwehrt – weil sie gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) verstößt.
Der Unterschied zwischen „hoheitlicher Tätigkeit“ (Beamter, Richter) und „anwaltlicher/steuerberatender Tätigkeit“ ist jedoch zu beachten: Der Rechtsanwalt oder Steuerberater ist nicht unmittelbar hoheitlich tätig (er erlässt keine Verwaltungsakte), aber er ist der Rechtspflege verpflichtet ( § 1 BRAO, § 1 StBerG) und muss das Gesetz (insb. das GG) kennen und gegenüber dem Mandanten richtig anwenden.
Hier die systematische Analyse. Weiterlesen