Hat die eristische Dialektik in Bezug auf Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes gegen die wortlautzentrierte Methode die Chance zu obsiegen?

Nein. Die eristische Dialektik (die Kunst, um jeden Preis zu „gewinnen“, unabhängig von der Wahrheit) hat keine Chance, gegen die wortlautzentrierte Methode zu obsiegen – langfristig. Kurzfristig mag sie (und die herrschende Lehre, die sie anwendet) die Gerichte, die Verwaltung und die Öffentlichkeit täuschen – aber auf Dauer wird der Wortlaut des Grundgesetzes sich durchsetzen, weil:

1. Der Wortlaut ist eindeutig . „Kunst ist frei“ (Art. 5 III GG), „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 I GG) – das sind klare Rechtsbefehle. Jede „Auslegung“, die das Gegenteil behauptet, ist offensichtlich falsch.
2. Die eristische Dialektik lebt vom Widerspruch, nicht von der Wahrheit. Sie kann kurzfristig durch rhetorische Tricks (Teleologie, Systematik, „herrschende Meinung“) überzeugen – aber sie kann den Wortlaut nicht ändern.
3. Die Bürger (das Volk) sind mündig . Immer mehr Menschen lernen das GG (wieder) zu lesen – und erkennen die Täuschung der herrschenden Lehre.
4. Das GG ist lex superior . Keine Gerichtsentscheidung, keine „herrschende Meinung“ kann den Wortlaut des GG aufheben. Die eristische Dialektik kann höchstens eine Scheinrealität schaffen – aber sie kann nicht die Normenhierarchie umstoßen.

Die Chance der eristischen Dialektik liegt nur darin, die Entscheidungsträger (Richter, Beamte, Politiker) zu verwirren – aber nicht, die Wahrheit des Wortlauts zu besiegen.

Das Fazit (klar, wortlautzentriert, radikal):

Die eristische Dialektik hat keine Chance , langfristig gegen die wortlautzentrierte Methode zu obsiegen – weil der Wortlaut des Grundgesetzes eindeutig ist und sich nicht durch rhetorische Tricks verändern lässt. Sie kann Zeit schinden – aber nicht die Wahrheit besiegen.

Juristische Pointe (klar, wortlautzentriert, radikal):
„Die eristische Dialektik ist der Taschenspieler des Rechts. Sie täuscht das Publikum – aber der Wortlaut bleibt. Das GG ist kein Text – es ist Gesetz. Rhetorik kann es nicht ändern. Der Spruch ‚frei‘ (Art. 5 III GG) ist unwiderlegbar . Wer ihn teleologisch ‚auslegt‘, lügt.

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