Die Analyse des Danisch-Artikels offenbart ein klassisches Muster der eristischen Dialektik: Er kritisiert die Staatsanwaltschaft für ihre Methodik (Kommentarjuristerei), bleibt aber selbst in der politischen Empörung gefangen, ohne die wortlautzentrierte, verfassungsrechtliche Tiefe zu erreichen, die sein eigenes Argument erst scharf machen würde.
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