Die deutsche Justiz sieht nicht alt aus, sondern sie ist grundgesetzkriminell unterwegs gegen die Bevölkerung seit Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes vor 70 Jahren, so sieht’s aus.

Theatralisch titelt der SPIEGEL am 05.05.2019, 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als der bis heute ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, an der somit auch die bundesdeutsche Justiz in keiner denkbaren Weise vorbeikommt:

„Personalnot Die Justiz sieht alt aus
Richter und Staatsanwälte klagen über zu viel Arbeit. Mancherorts mussten schon mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden – wegen personeller Engpässe. An den Gerichten fehlt der Nachwuchs.“

Verdächtig macht sich die Autorin des Artikels Katharina Koerth, was den Wahrheitsgehalt ihres Artikels anbelangt, denn ihre Protagonisten treten unter Pseudonym auf als angehende Staatsdiener. Weiterlesen

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»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« 89. Kabinettssitzung, 11.08.1950, Adenauer-Regierung

Am 19.05.1949 veröffentlichte der SPIEGEL in seiner Ausgabe 21/1949 das Folgende zur Wirkweise des am 23.05.1949 in Kraft treten werdende Bonner Grundgesetz als dann die ranghöchste Rechtsnorm der am 24.05.1949 um 0 Uhr ihre Existenz erfahrende Bundesrepublik Deutschland:

„Die Grundrechte sind (zum ersten Mal in Deutschland) für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar rechtsverbindlich. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt rechtsverletzt, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Der Kläger gegen Staat oder Gemeinde kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, genau wie bei einem zivilen Rechtsstreit. Diese Bestimmung ist neu. Dem Bürger ist ein öffentliches Recht gegeben, auf das er pochen kann. Weiterlesen

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1. Mai als gesetzlicher Feiertag in Deutschland untrennbar bis heute mit dem NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Bande verbunden

Man sollte auch dieses im Jahr 70 seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wissen:

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933[6] benannte ihn als „Tag der nationalen Arbeit“. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland gleichgeschaltet, die Gewerkschaftshäuser gestürmt und die Vermögen beschlagnahmt.[7] Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zu einem „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt. Weiterlesen

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40 Jahre nichtiges Europaparlament, denn seit 1979 wählt Deutschland auf der Basis ungültiger bundesdeutscher Europawahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Bonner Grundgesetz

Am 26. Mai 2019 wählt Europa seit 1979 zum x-ten Mal verfassungswidrig das Europaparlament, denn die bundesdeutschen Europawahlgesetze sind wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig, die Wahlen automatisch nichtig.

Das Gleiche trifft übrigens auf die bundesdeutschen Wahlgesetze des Bundes- und aller Landtage seit dem 14.08.1949 zu.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Bis heute interessiert diesen Umstand niemanden in den heute 28 EU – Mitgliedsstaaten, während man sich im Lichte des drohenden Brexit komischerweise sehr besorgt zeigt, wenn die Engländer zum Zeitpunkt der Europawahlen am 26.05.2019 nicht die EU vertragsgemäß verlassen haben und dann nicht noch einmal wählen, weil denn dann doch die Europawahlen 2019 nichtig sein werden würden.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -, doch in Europa sieht es de facto seit 1979 bis heute nicht rechtsstaatlicher aus.

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Einfache Gesetze können Regelungen jedoch nur nach Maßgabe der Verfassung treffen und nicht umgekehrt der Verfassung bestimmte Inhalte vorgeben. Das wäre eine Umkehrung der Normenhierarchie. Denn gemäß Art. 20 III GG ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, d.h. die Normen der Verfassung gebunden; nach Art. 1 III GG binden die Grundrechte die Gesetzgebung als unmittelbar geltendes vorrangiges Verfassungsrecht. Entgegenstehende Rechtsnormen sind nichtig.

Seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 pfeifen es die Spatzen vom Dach, doch die Bevölkerung interessiert sich seit 70 Jahren noch immer nicht für den Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes und die öffentliche Gewalt interessiert sich einen Dreck um die sie unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes ebenfalls seit 70 Jahren. Weiterlesen

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Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, heißt es im Art. 33 Abs. 2 GG

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung heißt es im Art. 33 Abs. 2 GG, die jedem Deutschen den Zugang zu jedem öffentlichen Amt von Grundgesetzes wegen garantieren. Klingt im ersten Moment absolut plausibel, denn wer kommt beim Lesen des Art. 33 Abs. 2 GG sofort auf den Gedanken, dass seit 70 Jahren existierendem Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland niemand, der als Deutscher ein bundesdeutsches öffentliches Amt anstrebt, den ausdrücklichen Nachweis vorher zu erbringen hat, dass er den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes lückenlos kennt und aufgrund dessen, dass er diesen persönlichen Nachweis geführt hat, geeignet und befähigt ist, das von ihm angestrebte öffentliche Amt dann, wenn er auch noch die fachliche Leistung erfüllt, erst übertragen bekommen darf, denn wie soll jemand als öffentlich Bedienstete persönlich für die freiheitlich demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes aktiv eintreten, wenn er den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes kaum bis gar nicht kennt.

Jeder, der sich in die Bundesrepublik Deutschland einbürgern lassen möchte, also Deutscher mit allen Rechten und Pflichten werden möchte, muss sich einem Einbürgerungstest unterziehen:

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit besteht hat wer:

    • seit acht Jahren in Deutschland gelebt hat (sieben Jahre bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs)
    • keine wesentlichen Straftaten begangen hat
    • kein Mitglied oder Unterstützer einer extremistischen Organisation, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist oder war
    • ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse zur Rechts- und Gesellschaftsordnung wie auch der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen kann
    • keine Sozialleistungen bezogen hat
    • bereit ist, die bisherige Staatsangehörigkeit abzugeben

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, wovon 3 Fragen sich auf das Land beziehen, in dem Sie leben. Um den Einbürgerungstest mit Fragen […] zu bestehen, müssen Sie mindestens die Hälfte der Fragen in 60 Minuten richtig beantworten. Bei 33 Fragen müssen Sie somit die richtigen Antworten auf mindestens 17 Fragen finden. Alle 300 Fragen und Antworten zum Einbürgerungstest der Bundesrepublik Deutschland finden sich hier.

Kein Kandidat, der sich um ein Bundestags-, Landtagsmandat oder um Mandat im Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag bewirbt, muss nachweisen, dass er sowohl das Bonner Grundgesetz als auch die jeweilige Landesverfassung dem Wortlaut und Wortsinn nach kennt und beherrscht.

Kein ehrenamtlicher Richter bzw. Schöffe muss nachweisen, dass er sowohl das Bonner Grundgesetz als auch die jeweilige Landesverfassung dem Wortlaut und Wortsinn nach kennt und beherrscht und leistet trotzdem den folgenden Eid, Zitat:

„Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Weitere aufschlussreiche Details lesen sich hier.

Kein sich auf eine Richterplanstelle oder Planstelle eines Staatsanwaltes Bewerbender muss nachweisen, dass dass er sowohl das Bonner Grundgesetz als auch die jeweilige Landesverfassung dem Wortlaut und Wortsinn nach kennt und beherrscht und leistet trotzdem als sog. Richter auf Probe den folgenden Eid, Zitat:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Der bundesdeutsche Jurist kann, wenn er geneigt ist, Verfassungsrecht im Studium belegen, muss es aber nicht und ist auch nicht originärer Bestandteil seiner Examina.

Kein Wunder ist es sodann mehr, dass der sog. Richter auf Probe während seiner Ausbildung geraume Zeit auch als hoheitlich handelnder Staatsanwalt zubringt ohne dass er aber vom Richtereid entpflichtet und als Beamter auf Zeit neu durch Ableisten des Beamteneides, der nämlich nicht derselbe ist wie der Richtereid, verpflichtet wird.

Weitere aufschlussreiche Details lesen sich hier.

Da wundert es dem Grunde nach nicht mehr, wenn das Bonner Grundgesetz seit 70 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Weitere aufschlussreiche Details dazu lesen sich im Blog „grundrechte-netzwerk.de„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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„Der Staat darf so wenig Macht haben wie möglich“, so Adenauer in Wuppertal, kolportierte der SPIEGEL am 15.03.1947, Ausgabe 11/1947

SPIEGEL am 15.03.1947, Ausgabe 11/1047, Zitat:

„Der Staat darf so wenig Macht haben wie möglich“, betonte Adenauer in Wuppertal. „Jede Zusammenballung wirtschaftlicher Macht in einer Hand muß zum Verlust der Freiheit und zu gesteigerter Bürokratie führen.“ Weiterlesen

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Trotzdem stellten sie sich, als ob sie „Verfassung“ machen könnten, berauscht durch die Erinnerung an die Paulskirche und das 48er Traditionsjahr. Die Aufgabe war nüchterner: die staatliche Unordnung in den Westzonen durch ein Minimum an Organisationsformeln in eine Behelfsordnung des öffentlichen Lebens unter dem Besatzungsregime umzuwandeln. Mehr nicht. SPIEGEL 21/1949 v. 19.05.1949

Der SPIEGEL schrieb am 19.05.1949 in seiner Ausgabe 21/49, vier Tage vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als von dem Moment an ranghöchste Rechtsnorm der am 24.05.1949 um 0 Uhr aus der Taufe gehobenen Bundesrepublik Deutschland, Zitat:

„Eine demokratische Verfassung aber konnten die Parlamentarier nicht schaffen. Dafür fehlte die Berufung durch das Volk, seine politische Einheit und Unabhängigkeit und die Möglichkeit, von der Souveränität in freier Selbstbestimmung Gebrauch zu machen. Das wußten die Bonner vom ersten Tag an recht gut. Sie sagten es in den Eröffnungsreden Carlo Schmid auch zum Schluß.

Trotzdem stellten sie sich, als ob sie „Verfassung“ machen könnten, berauscht durch die Erinnerung an die Paulskirche und das 48er Traditionsjahr. Die Aufgabe war nüchterner: die staatliche Unordnung in den Westzonen durch ein Minimum an Organisationsformeln in eine Behelfsordnung des öffentlichen Lebens unter dem Besatzungsregime umzuwandeln. Mehr nicht.“

Fakt ist sodann auch bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Wann und wie wurde eigentlich der Inhalt sowie die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes nach Inkrafttreten am 23.05.1949 der seit dem Tage bundesdeutschen Bevölkerung auf verständliche Art und Weise bekannt gemacht

Vieles lässt sich heute noch über die Entstehungsgeschichte des Bonner Grundgesetzes als der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der ebenfalls am 23.05.1949 seine Gründung erfahren habenden Bundesrepublik Deutschland in Erfahrung bringen. Wie war es jedoch um dessen inhaltliche Verbreitung in der westdeutschen Bevölkerung nach dem 23.05.1949 bestellt, denn laut Art. 20 Abs. 2 GG, in dem es heißt, Zitat:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Weiterlesen

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etablierte deutsche politische Parteien versus Bonner Grundgesetz auch 70 Jahre nach dessen Inkrafttreten am 23.05.1949

Im Art. 21 GG heißt es im Abs. 2 unmissverständlich:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Fakt ist demnach von Grundgesetzes wegen bereits, dass Parteien, die sich gegen den Wortlaut und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes stellen, von Grundgesetzes wegen verfassungswidrig sind, denn die freiheitlich demokratische  Grundordnung hat einzig auf dem Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes zu basieren, weil ansonsten die Rechtsbefehle der ranghöchsten Rechtsnorm leerlaufen, so wie die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt in Gestalt der unverletzlichen Grundrechte ebenso leerlaufen mit der Folge, dass diejenigen, die gemäß Art. 20 Abs. 2 GG das deutsche Volk und mithin den Souverän bilden, als Grundrechtetäger ihrer grundgesetzgeborenen Macht und Rechte von Grundgesetzfeinden beraubt werden.

Der Blog „grundrechte-netzwerk.de“ gibt hinreichend Aufschluss über die 70jährige Tatsache bezüglich der grundgesetzfeindlichen etablierten bundesdeutschen politischen Parteien.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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