70 Jahre Bonner Grundgesetz geprägt von straf- und haftungslosem Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutschen Grundrechteträger

Trotz des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutsche Bevölkerung in ihrer Gestalt als Grundrechteträger.

Grundgesetzwidrig in hochverräterischer Manier straf- und haftungslos wird die ahnungslos gehaltene Bevölkerung ihrer von Grundgesetzes wegen unmittelbares Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig beraubt und zwar seit  dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949, klammheimlich und unscheinbar bis über den heutigen Tag hinaus. Weiterlesen

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Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland Fehlanzeige, denn im Bonner Grundgesetz steht davon kein Wort und noch haben sich die Landesverfassungen dem Grundgesetz zu unterwerfen

Seitdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mangelt es der einfachgesetzlich normierten Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland an der grundgesetzlichen Legitimation. Art. 7 GG spricht nur davon, dass das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht steht. Weiterlesen

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versus Grundgesetz – auf dem besten Weg zum wieder offen praktizierten Polizeistaat

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Etikettenschwindel – Bundesrepublik Deutschland ist seit 70 Jahren kein grundgesetzkonformer Rechtsstaat

Aufgrund der Tatsache, dass das erste Bundeswahlgesetz nicht den grundgesetzlichen Anforderungen des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt hat, wurde im August 1949 auf der Grundlage eines von Grundgesetzes wegen ungültigen Bundeswahlgesetzes der erste deutsche Bundestag nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchster Rechtsnorm der neu gebildeten Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 eine nichtige Bundestagswahl durchgeführt mit allen sich daraus ergebenden und bis heute wirkenden grundgesetzwidrigen Konsequenzen, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)

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Unmöglich ist nie was, selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus nicht, die grundgesetzwidrig unscheinbar längst verübt wird in der 70 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland

Juden, Schwule, Künstler, Behinderte — wen die Nazis nicht zur sogenannten „Volksgemeinschaft“ zählten, der wurde gnadenlos verfolgt. Volksgerichtshof, Sondergerichte, aber auch die ‘ordentliche Justiz’ vom Amtsgericht bis zum Reichsgericht diente allzu oft als verlängerter Arm des Regimes.

Am 09.03.2010 fanden sich die folgenden Sätze in einem WAZ-Artikel:

„Unmöglich ist nie was“ — selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus. nicht.

So jedenfalls lautete die Einschätzung von Andrea Kaminski, der damaligen Direktorin des Amtsgerichts Velbert. Dort eröffnete sie am 08.03.2010 eine Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“.

„Nicht nur Einzelschicksale, auch der Justizapparat als Ganzes ist im Visier der Ausstellung. „Das Aufarbeiten — wie kommt es? — finde ich sehr wichtig, damit es nicht mehr passiert“, betont Kaminski.

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Amtsmissbrauch, grundgesetzwidrig straf- und haftungslos, im bundesdeutschen Rechtsstaat trotz 70 Jahre Bonner Grundgesetz

Die Nazis des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seinen brauen Spießgesellen haben am 15.06.1943 den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ aus dem Reichsstrafgesetzbuch ersatzlos gestrichen, denn man wollte vorsorgen für den Fall, dass man zur Verantwortung gezogen werden würde für die Gräueltaten, den Massenmord, das Rauben und das Plündern, denn weltweit gilt der Rechtssatz: „keine Strafe ohne Gesetz“.

Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes zum 70. Mal und bis heute mangelt es dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch an der redaktionellen Wiederaufnahme des Straftatbestandes „Amtsmissbrauch“, obwohl spätestens mit der „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt das gesamte kodifizierte Recht des Massenmörders Adolf Hitler zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 ersatzlos untergegangen ist, weil das NS-Terrorregime verfassungswidrig installiert worden ist und auch keine Revolution gewesen ist.

Während die bundesdeutschen Amtstäter heil froh sind, dass es den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ bis heute im bundesdeutschen StGB noch immer nicht gibt, machen sich die betroffenen Grundrechteträger Scheins keine wirklichen Gedanken darüber, glauben sie doch bis heute den bundesdeutschen Medien, die hin und wieder mal das Wort „Amtsmissbrauch“ in ihre Werke einstreuen mit der Folge, dass Bürger jedermann glaubt, dass es den Amtsmissbrauch als Straftatbestand doch wirklich gibt, denn bundesdeutsche Medien lügen doch nicht, sie schweigen höchstens die Wahrheit pflichtbewusst im Konfliktfall mit dem Staat tot.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Der deutsche Bundesbürger, zwangsinventarisiert seit 2008 mit dem Moment der Geburt bis 10 Jahre nach dem Tod mittels persönlicher Steueridentitätsnummer zum Zwecke seines jederzeitigen unscheinbaren Ausplünderns

Auf der einen Seite garantiert das Bonner Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten am 23.05.1949 allen Bundesbürgern die in ihm unverbrüchlich verankerten unverletzlichen Freiheitsgrundrechte als zugleich unmittelbar wirkende Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen in jedem einzelnen Verletzungsfall, Zitat:

»Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.« 1. Leitsatz, BVerfGE 7, 198 – Lüth Weiterlesen

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Das Bonner Grundgesetz dient grundgesetzwidrig der bundesdeutschen grundgesetzkriminellen öffentlichen Gewalt als finanzielle Einnahmequelle mittels grundgesetzwidriger Überhebung von Gebühren zum Nachteil des Rechtsschutz suchenden Grundrechteträgers gegen die grundrechteverletzende öffentliche Gewalt seit inzwischen 70 Jahren

Unscheinbar wird seit seit dem 23.05.1949 das Bonner Grundgesetz trotz ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ziel- und zweckgerichtet außer Geltung gesetzt,

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950, nach der inkriminierenden Länderinnenministerkonferenz am 10.08.1950

gleichzeitig werden die gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte zum Nachteil der Grundrechteträger von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt willkürlich in ungeahntem Ausmaß seit dem 23.05.1949 mittels straflosem Amtsmissbrauch sowie Amtsanmaßung, mittels strafloser Nötigung und Erpressung, mittels strafloser Steuer-, Gebühren- und Abgabenüberhebung sowie strafloser Folter verletzt, Zitat:

»Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.« 1. Leitsatz, BVerfGE 7, 198 – Lüth Weiterlesen

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Scheinwahl am 29.03.1936 des NS-Terrorregimes – Scheinwahlen auch mit dem ersten Bundeswahlgesetz nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 zum Deutschen Bundestag sowie den einzelnen Landtagen

Die Reichstagswahl vom 29. März 1936 fand zugleich mit der nachträglichen Volksabstimmung über die Ermächtigung zur Rheinlandbesetzung statt. Zugelassen war wie bei der Wahl im November 1933 nur eine Einheitsliste der NSDAP. Es handelte sich damit um eine Scheinwahl, da das Ergebnis bereits von vornherein feststand: Wahl und auch Abstimmung erbrachten (wie vom NS-Regime beabsichtigt) eine deutliche Zustimmung. Die Liste der NSDAP erreichte offiziell 98,8 % der Stimmen. Offiziell lag die Wahlbeteiligung bei 99 Prozent.

Wer nun glaubt, dass mit dem Ende des NS – Terrorregimes der Spuk der brauen Brut sein Ende gefunden hätte, der irrt. Weiterlesen

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Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen – fälschlich Edmund Burke

Seitdem 23.05.1949 wird grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten NS-Rechts in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland übernommen und bis heute, wenn auch unscheinbar, grundgesetzwidrig exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.), während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm bis heute seiner wahren Erfüllung immer noch harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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