Seitdem 23.05.1949 wird grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten NS-Rechts in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland übernommen und bis heute, wenn auch unscheinbar, grundgesetzwidrig exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.), während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm bis heute seiner wahren Erfüllung immer noch harrt.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.