Spieglein, Spieglein an der Wand, wie steht es wirklich um den grundgesetzgebundenen Rechtsstaat im bundesdeutschen Land

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sieht es de facto um die Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt auch weiterhin besorgniserregend aus, denn, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950, nach der inkriminierenden Länderinnenministerkonferenz am 10.08.1950

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)

»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Streit um Reparationszahlungen. Griechenland erwägt Pfändung von deutschem Besitz

Längst überfällig, dass die Deutschen für die Verbrechen ihrer Vorfahren zwischen 1933 und 1945 vollständig bezahlen und das ohne Ausnahme und zwar weltweit.

„Die deutschen Besatzer hatten von April 1941 bis September 1944 rund 300.000 griechische Staatsangehörige getötet und zahlreiche Massaker verübt, etwa in Lyngiades, Distomo, Kalavryta, Kandanos oder Viannos. 1942 musste die griechischen Zentralbank außerdem einen Zwangskredit gewähren, der damals auf knapp 500 Millionen Reichsmark beziffert wurde und heute mit Zinsen einige Milliarden Euro ausmachen würde.“ (Quelle: Spiegel-online, 19.04.2019)

Es verwundert sehr, dass der renommierte SPIEGEL lediglich von Besatzern spricht, anstatt von Nazi-Verbrechern, deren Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit ihres gleichen suchen, anstatt vom menschlichen Abschaum, der sich da als NS-Terrorregime etabliert hatte, bis die Alliierten dem verbrecherischen Treiben am 08.05.1945 endgültig das Ende setzten.

Die Griechen tun übrigens gut daran, sich mit dem ersten Bundeswahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland im August 1945 sowie mit dem Zustandekommen des sog. 2 + 4 – Vertrages im Jahr 1990 zu befassen, um zu erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland alles andere als nach 1945 wirklich geläutert ist. Klammheimlich wird bis heute nämlich grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis von grundgesetzwidrig purifiziertem ersatzlos untergegangenem NS-Recht gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet es insbesondere, dass Rechtsvorschriften – vor allem dann, wenn sie nachteilige Folgen für Einzelne und Unternehmen haben können – klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen voraussehbar sein müssen (vgl. Urteil Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung)

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lautet ranghöchst gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes unverletzliches Grundrecht gegen die öffentliche Gewalt seit dem 23.05.1949:

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Fakt ist, dass sich seit 70 Jahren weder der bundesdeutsche Gesetzgeber, noch die vollziehende oder gar die rechtsprechende Gewalt an diesen unverbrüchlichen Rechtsbefehl halten, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950, nach der inkriminierenden Länderinnenministerkonferenz am 10.08.1950

denn man hat sich als bundesdeutsche öffentliche Gewalt grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt, wenn man hoheitlich entgegen Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 Hs. 2 GG willkürlich gegen die Grundrechteträger handelt mit grundgesetzwidrigen / ungültigen Gesetzen / Rechtsverordnungen, Verwaltungsakten / Gerichtsentscheidungen.

So denn dann heute immer noch die grundgesetzferne Entscheidung des OLG Kiel vom 26.03.1947 entgegen der inter omnis erlassenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt mit unverbrüchlicher Bindewirkung gegenüber dem OLG Kiel im Fall Garbe in SJZ 1947, Sp. 323 (330) aus vorkonstitutioneller Zeit, die von bundesdeutschen Gerichten zur Stützung von ihren grundgesetzwidrigen Vollstreckungsmaßnahmen zitiert wird,

„dem Vollstreckungsbeamten obliegt es dabei lediglich, die Vollstreckungsnormen einzuhalten, nicht aber, die vorgelagerte Entscheidung erneut zu überprüfen; andernfalls wäre eine den höchsten Fachgerichten übergeordnete Super-revisionsinstanz, wozu er offenkundig nicht berufen ist“,

wie beispielsweise die verfassungsfeindlich wie grundgesetzwidrig ergangene Entscheidung des Landgerichtes Stade vom 08.04.2011 in 11c Qs 65/11, wo es heißt:

„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, so dass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“  Weiterlesen

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70 Jahre Bonner Grundgesetz geprägt von straf- und haftungslosem Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutschen Grundrechteträger

Trotz des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutsche Bevölkerung in ihrer Gestalt als Grundrechteträger.

Grundgesetzwidrig in hochverräterischer Manier straf- und haftungslos wird die ahnungslos gehaltene Bevölkerung ihrer von Grundgesetzes wegen unmittelbares Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig beraubt und zwar seit  dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949, klammheimlich und unscheinbar bis über den heutigen Tag hinaus. Weiterlesen

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Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland Fehlanzeige, denn im Bonner Grundgesetz steht davon kein Wort und noch haben sich die Landesverfassungen dem Grundgesetz zu unterwerfen

Seitdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mangelt es der einfachgesetzlich normierten Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland an der grundgesetzlichen Legitimation. Art. 7 GG spricht nur davon, dass das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht steht. Weiterlesen

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versus Grundgesetz – auf dem besten Weg zum wieder offen praktizierten Polizeistaat

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

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Etikettenschwindel – Bundesrepublik Deutschland ist seit 70 Jahren kein grundgesetzkonformer Rechtsstaat

Aufgrund der Tatsache, dass das erste Bundeswahlgesetz nicht den grundgesetzlichen Anforderungen des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt hat, wurde im August 1949 auf der Grundlage eines von Grundgesetzes wegen ungültigen Bundeswahlgesetzes der erste deutsche Bundestag nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchster Rechtsnorm der neu gebildeten Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 eine nichtige Bundestagswahl durchgeführt mit allen sich daraus ergebenden und bis heute wirkenden grundgesetzwidrigen Konsequenzen, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)

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Unmöglich ist nie was, selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus nicht, die grundgesetzwidrig unscheinbar längst verübt wird in der 70 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland

Juden, Schwule, Künstler, Behinderte — wen die Nazis nicht zur sogenannten „Volksgemeinschaft“ zählten, der wurde gnadenlos verfolgt. Volksgerichtshof, Sondergerichte, aber auch die ‘ordentliche Justiz’ vom Amtsgericht bis zum Reichsgericht diente allzu oft als verlängerter Arm des Regimes.

Am 09.03.2010 fanden sich die folgenden Sätze in einem WAZ-Artikel:

„Unmöglich ist nie was“ — selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus. nicht.

So jedenfalls lautete die Einschätzung von Andrea Kaminski, der damaligen Direktorin des Amtsgerichts Velbert. Dort eröffnete sie am 08.03.2010 eine Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“.

„Nicht nur Einzelschicksale, auch der Justizapparat als Ganzes ist im Visier der Ausstellung. „Das Aufarbeiten — wie kommt es? — finde ich sehr wichtig, damit es nicht mehr passiert“, betont Kaminski.

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Amtsmissbrauch, grundgesetzwidrig straf- und haftungslos, im bundesdeutschen Rechtsstaat trotz 70 Jahre Bonner Grundgesetz

Die Nazis des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seinen brauen Spießgesellen haben am 15.06.1943 den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ aus dem Reichsstrafgesetzbuch ersatzlos gestrichen, denn man wollte vorsorgen für den Fall, dass man zur Verantwortung gezogen werden würde für die Gräueltaten, den Massenmord, das Rauben und das Plündern, denn weltweit gilt der Rechtssatz: „keine Strafe ohne Gesetz“.

Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes zum 70. Mal und bis heute mangelt es dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch an der redaktionellen Wiederaufnahme des Straftatbestandes „Amtsmissbrauch“, obwohl spätestens mit der „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt das gesamte kodifizierte Recht des Massenmörders Adolf Hitler zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 ersatzlos untergegangen ist, weil das NS-Terrorregime verfassungswidrig installiert worden ist und auch keine Revolution gewesen ist.

Während die bundesdeutschen Amtstäter heil froh sind, dass es den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ bis heute im bundesdeutschen StGB noch immer nicht gibt, machen sich die betroffenen Grundrechteträger Scheins keine wirklichen Gedanken darüber, glauben sie doch bis heute den bundesdeutschen Medien, die hin und wieder mal das Wort „Amtsmissbrauch“ in ihre Werke einstreuen mit der Folge, dass Bürger jedermann glaubt, dass es den Amtsmissbrauch als Straftatbestand doch wirklich gibt, denn bundesdeutsche Medien lügen doch nicht, sie schweigen höchstens die Wahrheit pflichtbewusst im Konfliktfall mit dem Staat tot.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Der deutsche Bundesbürger, zwangsinventarisiert seit 2008 mit dem Moment der Geburt bis 10 Jahre nach dem Tod mittels persönlicher Steueridentitätsnummer zum Zwecke seines jederzeitigen unscheinbaren Ausplünderns

Auf der einen Seite garantiert das Bonner Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten am 23.05.1949 allen Bundesbürgern die in ihm unverbrüchlich verankerten unverletzlichen Freiheitsgrundrechte als zugleich unmittelbar wirkende Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen in jedem einzelnen Verletzungsfall, Zitat:

»Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.« 1. Leitsatz, BVerfGE 7, 198 – Lüth Weiterlesen

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