Grundgesetzfreunde versus Grundgesetzfeinde zwischen dem 23.05.1949 und 23.05.2019

Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur  Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut. Weiterlesen

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sämtlichen grundgesetz- und landesverfassungsgebotenen Verfassungsorganen mangelt es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 an ihrem grundgesetzkonformen Zustandekommen, de facto ist die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt eine grundgesetzwidrige und somit komplett grundgesetzkriminelle Organisation, auch wenn von Amts wegen gegenteiliges behauptet wird

Unmittelbar nachdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wurde das im Artikel 20 Abs. 2 GG mit aller Macht ausgestattete Volk anlässlich seines ersten Urnenganges am 14.08.1949 zwecks Wahl des ersten deutschen Bundestages mit all den sich mit dieser Wahl entwickelnden verfassungsorganbildenden Folgen seiner Macht vorsätzlich beraubt, denn das erste bundesdeutsche Wahlgesetz, im Bundesanzeiger als Gesetz Nr. 2 bis heute nach dem Bonner Grundgesetz gelistet, war und ist bis heute wegen dessen grundgesetzwidrigen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bereits am Wahltag im August 1949 ungültig mit der Folge, dass die erste Bundestagswahl komplett nichtig war und dessen Wahlergebnis ebenso nicht war und bis heute geblieben ist.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„. Weiterlesen

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70 Jahre organisierte Grundgesetzwidrigkeit – von Staats wegen übrigens –

Noch bis zum 23. Mai 2019 wird über das am 23.05.1919 70 Jahre alt werdende Bonner Grundgesetz vollmundig öffentlich berichtet. Nicht berichtet wird über die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit eben diesen 70 Jahren leerläuft. Leerlaufen die unverbrüchlichen Rechtsbefehle gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ebenso wie die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte seit eben diesen 70 Jahren grundgesetzwidrig leerlaufen. Weiterlesen

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Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes – Fehlanzeige – auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland, de facto laufen die unmittelbars Recht gegen den Staat bildenden unverletzlichen Grundrechte bis heute immer noch leer aufgrund systematischen Verfassungsbruches seitens des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt

Das erste Bundeswahlgesetz führte wegen dessen Ungültigkeit wegen seines unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) zur nichtigen ersten Bundestagswahl und in der Folge zur ebenso nichtigen Zusammensetzung der Bundesversammlung mit den zwingenden negativen Rechtsfolgen für die Institutionen erster deutscher Bundestag, Regierung und Bundespräsident. Wenn nämlich deren Grundlagen grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin ungültig waren und bis heute sind, sind die Ergebnisse ebenfalls grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin bis heute nichtig ohne wenn und aber. Weiterlesen

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70 Jahre Bonner Grundgesetz, 70 Jahre bundesdeutsche Verfassung am 23. Mai 2019 mit dem bitteren Fazit seiner 70jährigen systematischen Aushebelung seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt versus der bundesdeutschen Bevölkerung

Unscheinbar hat die bundesdeutsche öffentliche Gewalt es entgegen den gegen sie seit dem 23.05.1949 unverbrüchlich gerichteten Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes bis zum 23.05.2019, also 70 Jahre lang, getan, offenen Verfassungsbruch einzig und allein zum Nachteil all derer, denen das Bonner Grundgesetz im Art. 20 Abs. 2 GG von Haus aus alle Staatsgewalt zuspricht. Seit 70 Jahren hebelt die bundesdeutsche öffentliche Gewalt die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland systematisch aus mit der bewusst und gewollt einhergehenden Folge, dass die gegen die bundesdeutsche öffentlichen Gewalt unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte eines jeden einzelnen Grundrechteträgers leerlaufen.

Fakt ist tatsächlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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SPIEGEL-Artikel in der Ausgabe 21/1949 unter dem Titel Dr. Siegfried K. Jacob ist bezüglich der Aussage „einen Tag nach Inkrafttreten des Grundgesetzes“ nachweislich damals schon unwahr gewesen

In der SPIEGEL – Ausgabe 21/1949 steht, so man ihm Glauben schenkt, nachzulesen:

„Dr. Siegfried K. Jacob, Berliner Rechtsanwalt und Verteidiger des 24jährigen Mörders Berthold Wehmeyer, versuchte einen Tag nach Inkrafttreten des Grundgesetzes seinem zum Tode verurteilten Klienten das Leben zu retten: unter Hinweis auf Artikel 102, der die Abschaffung der Todesstrafe verfügt. Sein Antrag wurde abgelehnt, die Beschwerde darüber zurückgewiesen, das Todesurteil vollzogen.“ Weiterlesen

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grundgesetzkonforme Nationalhymne ist seit 70 Jahren, nämlich seit dem 23.05.1949 überfällig

Die deutsche Nationalhymne ist umstritten. Aufgrund der Nazi-Vergangenheit singen die Deutschen nur die dritte Strophe. Nationalhymne ist nur die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben („Einigkeit und Recht und Freiheit“), die Nazis ließen nur die erste Strophe singen („Deutschland, Deutschland über alles“). Es ist allerhöchste Zeit, eine dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes entsprechende Nationalhymne zu kreieren.

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08. Mai 1945 endlich die bedingungslose Kapitulation des illegalen NS-Terrorregimes nach 12 Jahren Massenmordens, Raubens und Plünderns

Die braunen Verbrecher des NS-Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler, der sich bereits am 30.04.1945 für immer aus dem Staub gemacht hat, versuchten auch am Ende noch zu ihren Gunsten die Alliierten zu manipulieren, Zitat des Westdeutschen Rundfunks vom 08.05.2015: Weiterlesen

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23.05.2019 heißt 70 Jahre Bonner Grundgesetz – Rückblick –

Am 16. Juni 1949 titelte DIE ZEIT Das Grundgesetz als Prosastück von Kurt Hiller, London. Hiller hat den Stil des Bonner Grundgesetzes damals untersucht und hat schon an den ersten 19 Artikeln kein wirklich gutes Haar gelassen.

Auszugsweise schrieb der Literat und Jurist Hiller damals:

Egal, wie man zu seinem staatsrechtlichen Gehalt steht, ob ablehnend (wie Reaktionäre und Kommunisten), ob jubelnd, ob kritisch-kühl mit vielen Jas und etlichen Neins (dies der Standpunkt dessen, der hier spricht) – alle Deutschen von Kultur sollten einig in dem Verlangen sein, daß ihr Grundgesetz, rein als Form, würdig der Nation Goethes laute. Bismarcks Verfassung, 1871, lautete in der Tat so; hatte man noch dreizehn Jahre lang die Ehre, sein Zeitgenosse zu sein, so schämt man sich als Deutscher, und gerade als sozialistischer, das Produkt von Bonn zu lesen. Weiterlesen

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Impfzwang versus Amtsmissbrauch, der bundesdeutsche Rechtsstaat zeigt ein weiteres Mal seine Grundgesetzwidrigkeit 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949

Aufklären für das sich Impfen lassen z.B. gegen Masern, steht dem grundgesetzgebundenen Rechtsstaat zu Gesicht, denn Impfen heißt nicht nur Gesundheitsvorsorge, sondern auch, dass die Grundrechte der freien Entfaltung der Persönlichkeit und das der Unverletzlichkeit der Person gemäß Art. 2 Abs. 1 und 2 des Bonner Grundgesetzes von Staats wegen gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht gegen den Staat und seine Institutionen unverbrüchlich zu beachten und zu wahren sind, doch dieser Rechtsstaat heißt nicht Bundesrepublik Deutschland.

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht seit 70 Jahren mehr oder weniger unscheinbarer Zwang in Gestalt von klammheimlicher Fortsetzung der ersatzlos spätestens 1947 untergegangenen NS-Rechtsordnung auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts versus dessen, was im Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland einzig und allein der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bezüglich ihres hoheitlichen Handelns von Grundgesetzes wegen einzig gestattet ist. Weiterlesen

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