Der deutsche Bundesbürger, zwangsinventarisiert seit 2008 mit dem Moment der Geburt bis 10 Jahre nach dem Tod mittels persönlicher Steueridentitätsnummer zum Zwecke seines jederzeitigen unscheinbaren Ausplünderns

Auf der einen Seite garantiert das Bonner Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten am 23.05.1949 allen Bundesbürgern die in ihm unverbrüchlich verankerten unverletzlichen Freiheitsgrundrechte als zugleich unmittelbar wirkende Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen in jedem einzelnen Verletzungsfall, Zitat:

»Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.« 1. Leitsatz, BVerfGE 7, 198 – Lüth

Auf der anderen Seite gebietet das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sowohl dem Gesetzgeber als auch der vollziehenden sowie rechtsprechenden Gewalt, dass ihnen gegenüber die unverletzlichen Grundrechte unmittelbar geltendes Recht bilden, Zitat:

»Art. 1 Abs. 3 GG kennzeichnet nicht nur grundsätzlich die Bestimmungen des Grundrechtsteiles als unmittelbar geltendes Recht, sondern bringt zugleich den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck, dass der Einzelne sich der öffentlichen Gewalt gegenüber auf diese Normen als auf Grundrechte im Zweifel soll berufen können.« 1 BvR 289/56 des Ersten Senats vom 7. Mai 1957

das nur dann von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt eingeschränkt werden kann und darf, wenn das einzelne Grundrecht dieses vom Wortlaut und Wortsinn ausdrücklich zulässt.

Art. 2 Abs. 1 GG in Gestalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes hin oder her, wurde 2008 die Steueridentifikationsnummer für jeden Bundesbürger in die Welt gesetzt, die jeden Bundesbürger zwischen seiner Geburt und 10 Jahre nach seinem Tod zum inventarisierten Objekt der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt der bundesdeutschen Finanzverwaltung macht. Grundgesetzwidrig seit der Rede des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule in Siegburg „persönlich unantastbar“, de facto grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt, wenn bundesdeutsche auf das Bonner Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung vereidigte Finanz- und Zollbeamte den Bundesbürger grundgesetzwidrig amtsmissbräuchlich nötigen, erpressen und sogar foltern zum Zwecke der grundgesetzwidrig im StGB verschriftlichten Steuer-, Gebühren- und Abgabenüberhebung grundgesetzewidrig zugunsten der öffentlichen Kasse.

Beraubt und geplündert wird somit jeder inventarisierte Bundesbürger und das selbst dann noch, wenn dieser schon nicht mehr unter den Lebenden weilt, die Steueridentifikationsnummer macht es idealerweise möglich.

Wer mehr über die grundgesetzkriminellen Machenschaften der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt und hier insbesondere der bundesdeutschen Finanzverwaltung wissen will, schaut hier im Blog „Grundrechte-Netzwerk“ nach.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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