Impfzwang versus Amtsmissbrauch, der bundesdeutsche Rechtsstaat zeigt ein weiteres Mal seine Grundgesetzwidrigkeit 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949

Aufklären für das sich Impfen lassen z.B. gegen Masern, steht dem grundgesetzgebundenen Rechtsstaat zu Gesicht, denn Impfen heißt nicht nur Gesundheitsvorsorge, sondern auch, dass die Grundrechte der freien Entfaltung der Persönlichkeit und das der Unverletzlichkeit der Person gemäß Art. 2 Abs. 1 und 2 des Bonner Grundgesetzes von Staats wegen gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht gegen den Staat und seine Institutionen unverbrüchlich zu beachten und zu wahren sind, doch dieser Rechtsstaat heißt nicht Bundesrepublik Deutschland.

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht seit 70 Jahren mehr oder weniger unscheinbarer Zwang in Gestalt von klammheimlicher Fortsetzung der ersatzlos spätestens 1947 untergegangenen NS-Rechtsordnung auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts versus dessen, was im Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland einzig und allein der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bezüglich ihres hoheitlichen Handelns von Grundgesetzes wegen einzig gestattet ist.

Aufgrund dessen, dass de facto der Amtsmissbrauch als Straftatbestand seit dem 15.06.1943 noch damals von den Nazis ersatzlos gestrichen worden aus den Strafrechtsnormen und man es bis heute unterlassen hat, den Amtsmissbrauch als Straftatbestand wieder redaktionell in das StGB geschrieben zu haben, freuen sich alle bundesdeutschen Amtsträger diebisch, dass sie ihr Amt straflos gegen den Grudrechteträger Tag für Tag missbrauchen können ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können, denn es gilt der Rechtssatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“.

Wer Zweifel hat an dieser provozierenden Darstellung des grundgesetzfernen / -widrigen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland, der liest vielleicht mal nach hier in diesem Blog, wenn man denn dann wirklich am Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes interessiert ist.

Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

In der bundesweit im Schulsystem vorhandenen ob hingegen auch verwendeten Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ heißt es denn auch mehr spöttisch im Vorwort erhellend, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt hat übrigens seit 70 Jahren kein wirkliches Interesse daran, dass die Bevölkerung im Grundgesetz tatsächlich Bescheid weiß, geschweige denn über die tatsächliche Wirkweise der unverbrüchlichen Rechtsbefehle, die such ausschließlich nämlich gegen die öffentliche Gewalt richten, fundierte Kenntnisse erlangt. Wissen ist Macht, nichts wissen, macht nichts oder genauso, glauben heißt nicht wissen und nicht wissen heißt dumm.

Dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt vorsätzlich versus dem Bonner Grundgesetz seit 70 Jahren hoheitlich handelt, belegt dieses am 11.08.1950 in die Kabinettsprotokolle der ersten Adenauer-Regierung diktierte Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes de facto im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige –

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