Das erste Bundeswahlgesetz führte wegen dessen Ungültigkeit wegen seines unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) zur nichtigen ersten Bundestagswahl und in der Folge zur ebenso nichtigen Zusammensetzung der Bundesversammlung mit den zwingenden negativen Rechtsfolgen für die Institutionen erster deutscher Bundestag, Regierung und Bundespräsident. Wenn nämlich deren Grundlagen grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin ungültig waren und bis heute sind, sind die Ergebnisse ebenfalls grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin bis heute nichtig ohne wenn und aber.
Am 11.08.1950 wurde nicht nur in den Kabinettsprotokollen der nur auf dem Papier im Amt befindlichen ersten Adenauer-Regierung das Unvermögen, wirksam durchgreifen zu können, wenn die Grundrechte, so wie sie im Bonner Grundgesetz verankert sind, dort so verbleiben, man regte auch eigennützig grundgesetzwidrig eine dementsprechende Grundgesetzänderung an. Erinnert hat man aber wohl auch mit dem Datum dieser Protokollnotiz an den 11.08.1919. Am 11.08.1919 wurde die Weimarer Verfassung nämlich in Kraft gesetzt, die keine unmittelbares Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte zum Inhalt hatte und von daher für die bundesdeutsche öffentliche Gewalt eine klammheimliche Alternative bildete, was ihr hoheitliches Handeln und wirksames Durchgreifen gegen die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes seit inzwischen 70 Jahren grundgesetzwidrig anbelangt.
Am 17.10.1959 hielt der damalige Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt, in Kassel die Rede mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ mit dem Fazit, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harre.
De facto tut es das Bonner Grundgesetz auch heute noch im Jahr 2019, 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten am 23.05.1949.
Systematisch wird die bundesdeutsche Bevölkerung über den wahren Inhalt und die wahre Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland getäuscht und zwar sowohl von den etablierten politischen Parteien als auch von der sog. öffentlichen Gewalt in Gestalt des vermeintlichen Gesetzgebers, der vermeintlichen vollziehenden und ebenso vermeintlichen rechtlichenden Gewalt. Vermeintlich deshalb, denn was unter von Grundgesetzes wegen ungültigen Umständen zustande gekommen ist, ist nichtig, egal ob man dieses von Seiten der bis heute hoheitlich handelnden Grundgesetzfeinde so sieht oder nicht, denn an den Buchstaben und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes kommt niemand in der Bundesrepublik Deutschland auf grundgesetzkonforme Art und Weise vorbei. Es bleibt ein Trugbild, eine Täuschung. Des Kaisers neue Kleider und der Hauptmann von Köpenick lassen tagtäglich immer wieder aufs Neue grüßen, dank der bis heute „granitenen dumm“ gehaltenen Bevölkerung, selbst im Hinblick auf die tatsächliche Wirkweise des Art. 20 Abs. 2 GG, denn es sind bis heute immer die grundgesetzfeindlichen Täter, die die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes denen grundgesetzwidrig verfälscht erklären, die von Grundgesetzes wegen den Souverän bilden, also die vom Bonner Grundgesetz unverbrüchlich zugewiesene Macht inne haben, nämlich die bundesdeutsche Bevölkerung und Grundrechteträger.
Fakt ist nämlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige -.