grundgesetzkonforme Nationalhymne ist seit 70 Jahren, nämlich seit dem 23.05.1949 überfällig

Die deutsche Nationalhymne ist umstritten. Aufgrund der Nazi-Vergangenheit singen die Deutschen nur die dritte Strophe. Nationalhymne ist nur die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben („Einigkeit und Recht und Freiheit“), die Nazis ließen nur die erste Strophe singen („Deutschland, Deutschland über alles“). Es ist allerhöchste Zeit, eine dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes entsprechende Nationalhymne zu kreieren.

Fakt ist sodann auch bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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