the show must go on oder wegen Corona-Krise fürchtet Schäuble um Handlungsfähigkeit des Bundestags

Der übrigens von Grundgesetzes wegen bloß nominelle „Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble befürchtet, dass die Corona-Krise die Handlungsfähigkeit des Parlaments gefährden könnte. Als Sofortmaßnahme in Reaktion auf die Corona-Krise hatte der Bundestag das Quorum für seine Beschlussfähigkeit von 50 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. „So etwas haben wir in unseren Lebzeiten noch nicht gehabt“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag.“ (Quelle: t-online, 04.04.2020) Weiterlesen

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zum Ausplündern der Grundrechteträger beschwört SPD-Esken sogar das ansonsten geschmähte bis bekämpfte Bonner Grundgesetz oder wenn Grundrechtefeinde das Grundgesetz für die eigenen unlauteren Zwecke neu entdecken

Man könnte glauben, dass es sich bloß um einen schlechten April-Scherz handelt, wenn man am 01.04.2020 im Focus-online liest, Zitat:

„Saskia Esken hat für die Zeit nach der Krise eine einmalige Vermögensabgabe ins Spiel gebracht, die die Staatsfinanzen nach der Krise wieder in Ordnung bringen könne. Damit unterstützt die SPD-Vorsitzende die Linken, die das bereits vor einigen Tagen forderten. Das Grundgesetz sehe eine solche Abgabe vor.“

Seit 70 Jahren ignorieren und bekämpfen die sog. etablierten politischen Parteien systematisch das Bonner Grundgesetz als die seit dem 23.05.1949 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, der auch sie sich bedingungslos zu unterwerfen haben. Bereits am 17.10.1959 beschrieb dieses Phänomen der damalige Kron-Jurist der SPD, der damalige Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt in seiner Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ und schloss mit den Worten, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harre. Recht hatte der Mann damals und dieser grundgesetzwidrige Zustand dauert unvermindert auch über den heutigen Tag an.

Bis heute sind sämtliche bundesdeutschen Wahlgesetze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wegen deren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) ex tunc ungültig mit der Folge, dass seit dem 15.06.1949 alle bundesdeutschen Wahlen nichtig sind und die Mandate allesamt nur nominellen Charakter besessen haben bzw. derzeit besitzen mit der weiteren Folge, dass alle Entscheidungen dieser aus nichtigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger ebenso nichtig sind und zwar ausnahmslos.

Die Details lesen sich wie immer dazu hier im Blog.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Inmitten der EU gibt es jetzt mit Ungarn eine Quasi-Diktatur, faselt am 31.03.2020 der SPIEGEL, schweigt aber die inzwischen 70jährige grundgesetzwidrige bundesdeutsche Wohlfühldiktatur wider besseren Wissens immer noch tot.

Am 31.03.2020 lässt den SPIEGEL-Leser der SPIEGEL-Büroleiter Roland Nelles in Washington das Folgende wissen, auszugsweises Zitat:

„Willkommen in der neuen europäischen Realität: Inmitten der EU gibt es jetzt eine Quasi-Diktatur. Ungarns Premierminister Viktor Orbán hat sich vom ungarischen Parlament mit umfassenden Sondervollmachten gegen die Corona-Pandemie ausstatten lassen. Sie gehen weit über das hinaus, was in anderen Ländern der EU in der Krise üblich ist. Ein Notstandsgesetz ermöglicht es dem rechts-nationalen Regierungschef, ohne zeitliche Befristung auf dem Verordnungsweg zu regieren.

Das alles soll so wirken, als gehe es allein um das Wohl der ungarischen Bevölkerung in der Krise. Dabei ist keine der neuen Machtbefugnisse notwendig, um das Virus zu bekämpfen. In Wahrheit geht es darum, dass hier Orbán und seine Clique von Macht-Zynikern das Durcheinander nutzen, um ihren Einfluss im Land auszubauen. So wie man das eben macht, wenn man möglichst alleine herrschen will.“

Es mag sein, dass der Büroleiter des SPIEGEL in Washington nicht falsch liegt mit seiner Ansicht aber warum verschweigt Weiterlesen

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, hat Scheins trotz fortgeschrittenen Alters auch immer noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland den letzten Schuss gehört

t-online veröffentlicht am 30.03.2020 unter dem Titel „Keine Krise rechtfertigt die Demontage der Demokratie“ den folgenden Gastbeitrag von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, auszugsweises Zitat:

„Das ungarische Parlament hat heute ein sogenanntes „Ermächtigungsgesetz“ beschlossen: Damit kann Ministerpräsident Viktor Orbán künftig mit Verordnungen regieren, ohne dass er für seine Gesetze die Zustimmung des Parlaments braucht. Das Gesetz hat keine Befristung, als Grund dafür gab die ungarische Regierung die massive Ausbreitung des Coronavirus an. 

Die ehemalige Bundesjustizministerin und stellvertretende Vorstands-vorsitzende der Naumann-Stiftung, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP, kritisiert in ihrem Gastbeitrag Viktor Orbán scharf: Mit dem heutigen Tag habe sich Ungarn weiter von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt. 

Keine Krise rechtfertigt die totale Demontage der Demokratie. Im Schatten der Corona-Krise will der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán seine Macht noch weiter ausbauen – und dabei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte aushöhlen. Auch im Ausnahmezustand haben Bürger Anspruch auf Grundrechtsschutz. Diese Rechte dürfen niemals willkürlich eingeschränkt werden. „

„Auch muss das Verhältnis des Ermächtigungsgesetzes zum Grundgesetz klar definiert werden und eine Verfallsklausel haben. Da sind einfache aber grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien – doch davon hat sich Ungarn einen weiteren Schritt entfernt.“

Leuthheusser-Schnarrenberger weiß aus ihrer wenn auch jeweils nur nominellen Funktion Bundes- und Bayerische Landesjustizministerin, dass aus „Nazi-Pack“ über Nacht die ehrenwerte bundesdeutsche Gesellschaft wurde und die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit bis heute nichts weiter als eine Lebenslüge der Deutschen ist. Weiterlesen

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Corona-Sozialismus in Broders Spiegel, 30. März 2020

Für die grundgesetzwidrig /-feindlich denken und handelnde bundesdeutsche öffentliche Gewalt samt der seit dem 23.05.1949 existierenden etablierten politischen Parteien gilt es die Führung über das Narrativ des von ihnen begangenen grundgesetzwidrigen /-feindlichen Tatgeschehens in jeder Lage zu behalten, denn wenn alle Beteiligten nur wissen, was sie wissen dürfen und alle nur denken, was sie denken sollen, dann wird es nahezu unmöglich, dass grundgesetzkonform denkende Dritte ausreichend Beweise für das inzwischen 70jährige grundgesetzwidrige / -feindliche Denken und Handeln der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt samt der etablierten politischen Parteien finden.

Die Details über das seit dem 23.05.1949 existierende Gebilde Bundesrepublik Deutschland, über die seit dem 23.05.1949 existierenden sog. etablierten politischen Parteien sowie die seit dem 23.05.1949 herrschende bundesdeutsche öffentliche Gewalt lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

 

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Wird nun aber radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit mit verfassungsfeindlichem Extremismus bewusst verwechselt, gilt es Alarm zu schlagen, so Heinemann als wenn auch nur nomineller Bundespräsident

Die mit dem 23.05.1949, dem Tag, an dem das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat, tatsächlich bis heute Tag für Tag 70 Jahre lang vollzogene Verfassungswirklichkeit  ist schlicht grundgesetzwidrig und zwar ausnahmslos. Sowohl die damals Handelnden als auch die bis heute als Nachfolger Handelnden, wissen genau was sie da getan haben bzw. über den heutigen Tag hinaus tun. Man handelt auf der ganzen Linie vorsätzlich grundgesetzwidrig und grundgesetzfeindlich und das sowohl von Seiten aller etablierten politischen Parteien als auch der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des Bundes- und Landesgesetzgebers, also aller Parlamente, der vollziehenden und insbesondere der rechtsprechenden Gewalt, nimmt sie doch eine ganz besonders grundgesetzfremde, -widrige und -feindliche Rolle ein. Das Problem ist für alle Nichtinsider, dass man sich schon im Parlamentarischen Rat auf unscheinbares Handeln geeinigt hat als man darüber sinnierte, wie man den Art. 143 GG (Hochverrat) gar nicht erst Verfassungsrang erlangen lassen wollte, um ihn dann schnellstmöglich mit einem einfachen Gesetz ohne Zustimmung der Alliierten Westmächte damals, aus dem Grundgesetz nach dem 23.05.1949 streichen zu können, wie übrigens tatsächlich mit dem ersten Strafrechtsänderungsgesetz sang- und klanglos ohne Beteiligung der Alliierten entgegen Art. 79 GG und noch während und entgegen des geltenden Besatzungsstatuts geschehen. Weiterlesen

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Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic erinnerte daran, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid geleistet hätten und nicht den geringsten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürften.

„Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic erinnerte daran, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid geleistet hätten und nicht den geringsten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürften.“, so steht es im SPIEGEL vom 17.03.2020 nachzulesen.

Die Eidesformel des nds. Beamten lautete 1981 noch wie folgt:

„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“

Der Eid läuft jedoch bis heute weitestgehend leer, denn im StGB existiert nach dem 23.05.1949 nicht mehr der Straftatbestand des Amtsmissbrauches, der wurde noch von den Nazis am 15.06.1943 ersatzlos gestrichen; die Nötigung und Erpressung haben seit dem 15.06.1943 den Gesinnungsvorbehalt, damals das gesunde Volksempfinden, seit 1954 die Verwerflichkeit des Mittels zum Zweck. Grundgesetzwidrig straflos dürfen Amtsträger in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 Steuern, Gebühren und andere Abgaben beim Grundrechteträger überheben, so lange sie das Überhobene nicht in die eigene Tasche, sondern in die Tasche des Staates stecken. Finanzbeamte sind sodann grundgesetzwidrig von der Begehung der Rechtsbeugung von Rechtssprechung wegen seit 1972 befreit. Der BGH in Gestalt des 5. Strafsenates machte Schluss mit der anders lautenden Reichsrechtsprechung von 1937. 1986 zog das OLG Celle in Gestalt des 3. Strafsenates am 17.03. nach und erklärte ausdrücklich, dass sich Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten hätten ohne dass dieses jedoch ihre vordringlichste Aufgabe wäre. Ob das die Grüne Innenexpertin und Polizeibeamtin Irene Mihalic wohl weiß?

Ebenfalls steht dort im SPIEGEL vom 17.03.2020 das Folgende zu lesen:

„Es ist höchste Zeit, dass unser Staat dafür sorgt, dass Angehörige rechtsextremer Vereinigungen wie der AfD und ihrem „Flügel“ in diesem Land keine Kinder unterrichten, keine Straftäter ermitteln, nicht für unsere Sicherheit sorgen und nicht in Verwaltungen oder Gerichten über das Schicksal von Menschen entscheiden“, sagte Esken dem „Handelsblatt“.“ Weiterlesen

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Für die grundgesetzwidrig /-feindlich denken und handelnde bundesdeutsche öffentliche Gewalt gilt es die Führung über das Narrativ des grundgesetzwidrigen /-feindlichen Tatgeschehens in jeder Lage zu behalten, denn wenn alle Beteiligten nur wissen, was sie wissen dürfen und alle nur denken, was sie denken sollen, dann wird es nahezu unmöglich, dass selbst grundgesetzkonform denkende Dritte ausreichend Beweise für das grundgesetzwidrige / -feindliche Denken und Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt finden.

Thesen:

„Wir (die Schwarzkittel) sind es, die die Regeln machen. Wir (die Schwarzkittel) bestimmen, was die Wahrheit ist. Man (als Schwarzkittel) kann machen was man will solange man die Führung inne hat. Warum?  Warum nicht, die Frage ist doch viel mehr, mit wem wir (die Schwarzkittel) die Macht teilen. Es sollten nur Personen sein, die auch unter extremem Druck loyal sind.“

„Schweigen ist manchmal das Klügste. Es ist davon auszugehen, dass der Täter (Amtsträger / Mandatsträger / Schwarzkittel) alle Spuren verwischt hat, die singulär auf ihn verweisen. Die Gruppe (Amtsträger / Mandatsträger / Schwarzkittel) hält dicht, darauf kann er sich verlassen. Gemeinsame Geheimnisse (rechtswidrige), die schweißen zusammen.“ Weiterlesen

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Flatten The Curve – So kann man Covid-19 eindämmen; Flatten The Curve entbindet die bundesdeutsche öffentliche Gewalt jedoch nicht von den gegen sie unverbrüchlich gerichteten Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes

Auch während der Corona-Pandemie ist die bundesdeutsche öffentliche Gewalt an die gegen sie gerichteten unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes gebunden und zwar ausnahmslos.

Jedem Grundrechteträger ist es übrigens anheingestellt, sich selbst mit den nur 146 Artikeln des Bonner Grundgesetzes als der bundesdeutschen Verfassung und ranghöchsten Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 inhaltlich zu befassen, um der Wirkweise des Art. 20 Abs. 2 GG gerecht werden zu können.

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Gegen die Tendenzen zur Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte im Zeichen staatlicher Terrorbekämpfung und Verdächtigung von Radikaldemokraten als Terrorhelfern warnte Heinemann:

„Der Staat soll wieder einmal als das hohe über uns schwebende Etwas verstanden werden, das unabhängig von Parlamenten, Parteien und Volkssouveränität als ein Inbegriff von ausübender Gewalt besteht […] Wird nun aber radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit mit verfassungsfeindlichem Extremismus bewusst verwechselt, gilt es Alarm zu schlagen.“

1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Radikalenerlass und seine Handhabung seitens der bundesdeutschen Behörden:

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates“. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“

Weitere Details lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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bundesdeutsche Justiz ignoriert das Coronavirus ebenso wie Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes

Trotz bundesweit angeordneter drastischer Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens wegen der aktuell weltweiten Corona-Pandemie, Gerichtsverhandlungen bleiben öffentlich, die Funktionsfähigkeit der Justiz müsse aufrechterhalten werden, sagt jedenfalls der bayerische Justizminister Georg Eisenreich am 19.03.2020.

SPIEGEL-online vermeldet aktuell:

„Manche Gerichte fahren in der Coronakrise den Dienstbetrieb runter, manche machen weiter wie bisher: Zwei Juristen wollen das Wirrwarr nun vorm Bundesverfassungsgericht stoppen.“

Und weiter heißt es im Artikel, Zitat:

„Sollten weiterhin Prozesse verhandelt werden, fordern die beiden Anwälte eine schriftliche Zusicherung, dass weder für sie noch für ihre Mandanten im Gerichtsgebäude Infektionsgefahr besteht. „Ohne solch eine Zusicherung werden wir die Termine nicht wahrnehmen“, sagt Ahmed und verweist außerdem auf den Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz.“

Weder kommt im o.a. Artikel das Wort „Grundgesetz“ noch das Wort „Grundrechte“ vor, obschon beide Worte hier bezüglich des Handelns der bundesdeutschen Justiz im allgemeinen, sowie den Gerichten im besonderen, zuvörderst auszusprechen sind, denn auch Krisensituationen entbinden die bundesdeutsche öffentliche Gewalt einschließlich der rechtsprechenden Gewalt zu keinem Zeitpunkt von den sie zwingend bindenden unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes als seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesdeutsche Rechtsanwälte unterwerfen sich übrigens seit 70 Jahren grundgesetzwidrig dem gemäß Art. 2 und 9 GG grundgesetzwidrigen Kammerzwang, eine Tatsache, die erhebliche Zweifel am grundgesetzkonformen Denken und Handeln eines jeden bundesdeutschen Rechtsanwaltes hegen lässt und jeden Grundrechteträger hegen lasse sollte.

Weitere Details lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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