Der übrigens von Grundgesetzes wegen bloß nominelle „Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble befürchtet, dass die Corona-Krise die Handlungsfähigkeit des Parlaments gefährden könnte. Als Sofortmaßnahme in Reaktion auf die Corona-Krise hatte der Bundestag das Quorum für seine Beschlussfähigkeit von 50 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. „So etwas haben wir in unseren Lebzeiten noch nicht gehabt“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag.“ (Quelle: t-online, 04.04.2020) Weiterlesen
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- Basiert die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22.03.2026 auf einem von GG wegen gültigen Landeswahlgesetz und einer ebenso gg-konformen Landeswahlordnung?
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- Hilft den Kommunen da der Begriff des Pragmatismus oder die oft gehörte Ausrede, man kann als Kandidat einer Kommunalwahl nicht auch noch irgendwelche Gesetze oder die Verfassung kennen, dafür gibt es doch die Verwaltung und die Gerichte. Und wenn da was nicht korrekt wäre, würde doch die Kommunalaufsicht längst eingeschritten sein. Niemand hat als Kandidat geschweige denn als gewählte Mitglied eines Gemeinde- / Stadt- oder Kreistages ein schlechtes Gewissen bezüglich der Ungültigkeit der Wahl oder gar seiner Wahl.
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- Verfassungszustand Deutschlands: Seit 24.05.1949 (GG-Inkrafttreten) bis 14.08.1949 bestand BRD als Rechtsstaat; danach bloße Faktenmacht ohne legitime Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt Demokratieprinzip.
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