25. April 2020 CDU-Sonderparteitag zwecks Vorsitzwahl; vor 100 Jahren gründete sich am 25. April in Niedersachsen die DSP als Vorläuferpartei der NSDAP, bloß Zufall oder ein Signal

Am 24.02.2020 (am 24.02.1920, also genau vor 100 Jahren, unterzeichnete der spätere Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler das erste NSDAP – Parteiprogramm) verkündet die CDU in Berlin gegenüber der Presse, dass auf einem Sonderparteitag am 25. April über den CDU-Parteivorsitz entschieden werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert wird, stellt sich bezüglich des benannten Sonderparteitagdatums 25.04.2020 die Frage, ob es da eventuell um ein unscheinbares Zeichen gehen könnte, denn wenn man zurückschaut, dann fällt das Datum 25. April 1920 auf, wurde doch damals auf einem Parteitag in Niedersachsen die Deutschsozialistische Partei (DSP) gegründet, die als Vorläufer und Wegbereiter der NSDAP gilt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für 25. April 2020 CDU-Sonderparteitag zwecks Vorsitzwahl; vor 100 Jahren gründete sich am 25. April in Niedersachsen die DSP als Vorläuferpartei der NSDAP, bloß Zufall oder ein Signal

am 24.02.2020 jährt sich das bis heute noch in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der etablierten politischen Parteien klammheimlich befolgte NSDAP-Parteiprogramm

Heute, am 24.02.2020, jährt sich das NSDAP – Parteiprogramm mit der Unterschrift des späteren Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler zum 100. Mal.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

An diesem grundgesetzwidrigen Zustand wirken bis heute alle im Bundestag und den 16 Landtagen sitzenden politischen Parteien und Gruppierungen unverblümt mit.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für am 24.02.2020 jährt sich das bis heute noch in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der etablierten politischen Parteien klammheimlich befolgte NSDAP-Parteiprogramm

ungültiges Hamburgisches Wahlgesetz und zu dumm zum Zählen, jedenfalls bei der Auszählungen von FDP-Stimmen in HH-Langenhorn

Fakt ist, dass das Hamburgische Wahlgesetz zur Hamburgischen Bürgerschaft ebenso wie die übrigen Landeswahlgesetze in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Bundeswahlgesetz wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig ist mit der zwingenden Folge, dass auch die Bürgerschaftswahl vom 23.02.2020 nichtig ist und nichtig bleibt, egal wer da mit viel viel Stimmen gewählt worden sein soll und ebenso ist es egal, wie hoch die Wahlbeteiligung am 23.02.2020 in Hamburg gewesen ist.

Dass sodann noch die zugunsten der FDP sowie der Grünen im Wahlkreis HH-Langenhorn am 23.02.2020 abgegebenen Stimmen aller Wahrscheinlichkeit nach beim Auszählen (Hamburg FDP verliert Stimmen durch Auszählungsfehler) vertauscht worden sind, ändert nichts an der Tatsache, dass kein einziges Mandat grundgesetzkonform am 23.02.2020 in Hamburg dank des ungültigen Hamburgischen Wahlgesetzes erlangt worden ist, denn aus einer nichtigen Wahl aufgrund eines ex tunc ungültigen Wahlgesetzes sind gültige Mandate nicht zu erlangen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

An diesem grundgesetzwidrigen Zustand wirken bis heute alle im Bundestag und den 16 Landtagen sitzenden politischen Parteien und Gruppierungen unverblümt mit.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für ungültiges Hamburgisches Wahlgesetz und zu dumm zum Zählen, jedenfalls bei der Auszählungen von FDP-Stimmen in HH-Langenhorn

Stegners (SPD) Forderung: „AfD-Funktionäre gehören nicht in den öffentlichen Dienst“ ist unvollständig, denn kein Grundgesetzfeind gehört in den bundesdeutschen öffentlichen Dienst sowie in kein bundesdeutsches Parlament

Nach dem Terrorakt in Hanau lässt sich SPD-Stegner am 22.02.2020 wie folgt zitieren:

„AfD-Funktionäre haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, sagte der Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, Ralf Stegner dem „Handelsblatt“ (Samstag). Wer der Partei angehöre, identifiziere sich mit einer völkischen, nationalistischen, rechtsextremen Politik, die mit ihrer rassistischen Hetze „maßgebliche Mitverantwortung für den Rechtsterrorismus in Deutschland“ trage. „Mit dieser demokratiefeindlichen Grundhaltung kann man nicht gleichzeitig im öffentlichen Dienst und damit in einem besonderen Treue- und Loyalitätsverhältnis für einen Staat tätig sein, zu dessen Grundwerten die Menschenwürde, Meinungs- und Religionsfreiheit, Pressefreiheit und das Gleichheitsgebot, Rechtsstaatsgebot und das Gewaltmonopol des Staates gehören.“

Fakt ist, dass es mit der Demokratiefeindlichkeit nicht alleine getan ist. Wer wie die etablierten politischen Parteien seit 70 Jahren den Inhalt und die Wirkweise des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht nur ignoriert, sondern das Bonner Grundgesetz inhaltlich bekämpft, hat weder in den bundesdeutschen Parlamenten noch in der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt irgendetwas zu suchen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

An diesem grundgesetzwidrigen Zustand wirken bis heute alle im Bundestag und den 16 Landtagen sitzenden politischen Parteien und Gruppierungen unverblümt mit.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Stegners (SPD) Forderung: „AfD-Funktionäre gehören nicht in den öffentlichen Dienst“ ist unvollständig, denn kein Grundgesetzfeind gehört in den bundesdeutschen öffentlichen Dienst sowie in kein bundesdeutsches Parlament

Hamburger Bürgerschaftswahl ist heute schon nichtig, denn das Hamburger Wahlgesetz verstößt gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist von daher ex tunc bereits ungültig

Ebenso wie das Bundeswahlgesetz verstößt auch das Hamburgische Wahlgesetz gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist infolgedessen ungültig mit der Folge, dass alle Bürgerschaftswahlen in Hamburg bis heute nichtig waren und auch die Bürgerschaftswahl am 23.02.2020 ist heute bereits nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Hamburger Bürgerschaftswahl ist heute schon nichtig, denn das Hamburger Wahlgesetz verstößt gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist von daher ex tunc bereits ungültig

in Thüringen wird das freie Abgeordnetenmandat gemäß Art. 38 GG von Die Linke, Grüne, SPD und CDU völlig konterkariert

Das Bonner Grundgesetz als auch in Thüringen ranghöchste Rechtsnorm wird derzeit vom bis heute immer wieder grundgesetzwidrig gewählten Thüringer Landtag aufgrund des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Thüringischen Landeswahlgesetzes mit der einzigen unausweichlichen Folge von nichtigen Thüringer Landtagswahlen noch weiter der Lächerlichkeit preis gegeben und zwar von denen, die da von sich behaupten, aufgrund der letzten Landtagswahl im Oktober 2019 mandatiert worden zu sein.

Im Augenblick verbreiten die bundesdeutschen das Bonner Grundgesetz wenig bis gar nicht vorrangig betrachtenden Medien, dass sich die SED-Nachfolgepartei zum Selbstzweck ihres Bodo Ramelow mit den Grünen und der SPD sowie der CDU abspricht, um Ramelow am 04.03.2020 nun doch zum Thüringischen Ministerpräsidenten zu bestimmen, denn von einer geheimen und freien Wahl kann und darf hier nicht die Rede sein.

Ob da das Thüringische Landeswahlgesetz wegen dessen fortgesetzten Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc immer noch ungültig ist oder nicht, spielt weder in Thüringen noch sonstwo in der Bundesrepublik Deutschland irgendeine Rolle. Das Gebaren aller bundesdeutschen etablierten politischen Parteien dient einzig und allein dem Selbstzweck.

Dank der bis heute granitenen dummen bundesdeutschen Bevölkerung wird dieser grundgesetzwidrige politische Zustand jedoch weiter andauern.

»Sollte uns der Sprung in die große Macht nicht gelingen, dann wollen wir unseren Nachfolgern wenigstens eine Erbschaft hinterlassen, an der sie selbst zugrunde gehen sollen. Das Unglück muß so ungeheurlich sein, daß die Verzweiflung, der Wehruf und Notschrei der Massen trotz aller Hinweise auf uns Schuldige sich gegen jene richten muß, die sich berufen fühlen, aus diesem Chaos ein neues Deutschland aufzubauen. Das ist meine letzte Berechnung.« Goebbels letzter Tagebucheintrag

Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für in Thüringen wird das freie Abgeordnetenmandat gemäß Art. 38 GG von Die Linke, Grüne, SPD und CDU völlig konterkariert

mit Blick auf Hanau muss man wissen: In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Das Bonner Grundgesetz läuft was seine unverbrüchlichen Rechtsbefehle gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt anbelangt, spätestens seit dem 15.06.1949 bereits leer.

Der Rechtsstaat, den das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland einzig und allein zulässt, ist auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 noch immer nicht installiert worden und das vorsätzlich. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für mit Blick auf Hanau muss man wissen: In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Lieberknecht weiß vielleicht inzwischen wie es um das Thüringische Landeswahlgesetz von Grundgesetzes wegen unverbrüchlich bestellt ist, nämlich ex tunc ungültig wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot)

„Ex-Ministerpräsidentin Lieberknecht will nicht Übergangsregierungschefin in Thüringen werden“, vermelden bundesdeutsche Medien heute. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Lieberknecht weiß vielleicht inzwischen wie es um das Thüringische Landeswahlgesetz von Grundgesetzes wegen unverbrüchlich bestellt ist, nämlich ex tunc ungültig wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot)

sind Bundesfinanzminister Scholz und Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher, beide SPD – Genossen, in Sachen Cum-Ex-Geschäfte der Hamburger Warburg Bank tatsächlich unbeteiligt

https://www.youtube.com/watch?v=BCNvW3rIvIc

„Hamburg hat auf eine Forderung von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank verzichtet. Unterlagen belegen Treffen zwischen SPD-Politikern und Warburg-Bankern“, verlautbart das Polit-Magazin PANORAMA.

Scholz war in der relevanten Zeit in Hamburg Erster Bürgermeister und Tschentscher Hamburger Finanzsenator.

Fakt ist, dass infolge dessen, dass sämtliche Wahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit dem 15.06.1949 ungültig sind, die Wahlen bis heute nichtig waren und geblieben sind, die bundesdeutsche öffentliche Gewalt in Gestalt des bundesdeutschen Gesetzgebers sowie der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt in Gänze bloß nominell im Amt ist mit der Folge, dass ihr sämtliches hoheitliches Handeln faktisch nichtig ist und bleibt.

Details lesen sich hier im Blog.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für sind Bundesfinanzminister Scholz und Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher, beide SPD – Genossen, in Sachen Cum-Ex-Geschäfte der Hamburger Warburg Bank tatsächlich unbeteiligt

der Fall Assange oder die Geiger-Doktrin, dass ein pflichtbewusster Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit totschweigen muss

Der Nazi-Jurist, einer von Hitlers Sonderstaatsanwälten am Sondergericht in Bamberg, SA-Rottenführer und trotzdem späteren BGH- und BVerfG-Richter Willi Geiger schrieb schon im NS-Terrorregime in seinem Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass dieser die Wahrheit verfälsche aber dass er sie totschweigen muss.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C. Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Der Amtsmissbrauch wurde am 15.06.1943 von den Nazis aus dem RStGB ersatzlos gestrichen und bis heute redaktionell nicht wieder in das bundesdeutsche StGB aufgenommen. Nötigung und Erpressung sind seit dem 15.06.1943 mit einem Gesinnungsmerkmal versehen, spätestens seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes hätte dieses Gesinnungsmerkmal ersatzlos verschwinden müssen.

Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1990 das Übereinkommen gegen Folter vom 10.12.1984 ratifiziert aber die Folter ist entgegen des Art. 4 des Übereinkommens gegen die Folter bis heute in der Bundesrepublik Deutschland kein eigenständiger Straftatbestand, mithin ist die im Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter normierte Folter in der Bundesrepublik Deutschland nicht strafbar.

Alle Details lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für der Fall Assange oder die Geiger-Doktrin, dass ein pflichtbewusster Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit totschweigen muss