straf- und haftungsloses Rauben seitens bundesdeutschen Finanzbeamten ist bloß grundgesetzwidrig, zu viel Beamtengehalt als Finanzbeamtin zu beziehen, führt zur Verurteilung wegen Betruges vor dem Amtsgericht in Düsseldorf

Der SPIEGEL vermeldet am 25.05.2019, Zitat:

„Über Jahre bekam eine Finanzbeamtin zu viel Gehalt ausgezahlt – 170.000 Euro mehr als ihr zustanden. Ein Gericht verurteilte sie deshalb wegen Betrugs.“ Weiterlesen

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24. Mai 2019 – 70 Jahre Bundesrepublik Deutschland – kein Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, sondern unscheinbarer Willkürstaat, dessen Amtsträger grundgesetzwidrig persönlich unantastbar sind, selbst wenn sie vorsätzlich grundgesetzwidrig hoheitlich gegen die Bürger handeln

Am 24. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetz aus der Taufe gehoben. Aufgrund dessen, dass man bis heute unscheinbar die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis von sogenanntem purifizierten nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig in der Bundesrepublik Deutschland gegen die Bevölkerung von Seiten der bundesdeutschen Gewalt exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.), harrt das Bonner Grundgesetz seit inzwischen 70 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung. Weiterlesen

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Europa wählt zum x-ten Mal illegal – jedoch scheißegal, dank seit 1979 ungültigem bundesdeutschen Europawahlgesetz wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot)

So wie das Bundes-, die Länder- und Kommunalwahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind seit dem 14.08.1949, so sind auch die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit 1979 ungültig, mithin die Wahlergebnisse nichtig und in der Folge ist das europäische Parlament aufgrund dessen rechtswidrig besetzt, denn die bundesdeutschen Abgeordneten haben ihr Mandat auf der Basis eines ungültigen Europawahlgesetzes nicht rechtmäßig erlangt und haben deshalb im europäischen Parlament seit 1979 nichts zu suchen. Doch das interessiert nicht wirklich jemanden in der europäischen Union, weder den Europarat noch die übrigen Abgeordneten der EU-Mitgliedsstaaten, geschweige denn die vielen Millionen Wähler und Wählerinnen in der EU. So sieht es aus! Weiterlesen

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Grundgesetzfreunde versus Grundgesetzfeinde zwischen dem 23.05.1949 und 23.05.2019

Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur  Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut. Weiterlesen

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sämtlichen grundgesetz- und landesverfassungsgebotenen Verfassungsorganen mangelt es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 an ihrem grundgesetzkonformen Zustandekommen, de facto ist die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt eine grundgesetzwidrige und somit komplett grundgesetzkriminelle Organisation, auch wenn von Amts wegen gegenteiliges behauptet wird

Unmittelbar nachdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wurde das im Artikel 20 Abs. 2 GG mit aller Macht ausgestattete Volk anlässlich seines ersten Urnenganges am 14.08.1949 zwecks Wahl des ersten deutschen Bundestages mit all den sich mit dieser Wahl entwickelnden verfassungsorganbildenden Folgen seiner Macht vorsätzlich beraubt, denn das erste bundesdeutsche Wahlgesetz, im Bundesanzeiger als Gesetz Nr. 2 bis heute nach dem Bonner Grundgesetz gelistet, war und ist bis heute wegen dessen grundgesetzwidrigen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bereits am Wahltag im August 1949 ungültig mit der Folge, dass die erste Bundestagswahl komplett nichtig war und dessen Wahlergebnis ebenso nicht war und bis heute geblieben ist.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„. Weiterlesen

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70 Jahre organisierte Grundgesetzwidrigkeit – von Staats wegen übrigens –

Noch bis zum 23. Mai 2019 wird über das am 23.05.1919 70 Jahre alt werdende Bonner Grundgesetz vollmundig öffentlich berichtet. Nicht berichtet wird über die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit eben diesen 70 Jahren leerläuft. Leerlaufen die unverbrüchlichen Rechtsbefehle gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ebenso wie die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte seit eben diesen 70 Jahren grundgesetzwidrig leerlaufen. Weiterlesen

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Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes – Fehlanzeige – auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland, de facto laufen die unmittelbars Recht gegen den Staat bildenden unverletzlichen Grundrechte bis heute immer noch leer aufgrund systematischen Verfassungsbruches seitens des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt

Das erste Bundeswahlgesetz führte wegen dessen Ungültigkeit wegen seines unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) zur nichtigen ersten Bundestagswahl und in der Folge zur ebenso nichtigen Zusammensetzung der Bundesversammlung mit den zwingenden negativen Rechtsfolgen für die Institutionen erster deutscher Bundestag, Regierung und Bundespräsident. Wenn nämlich deren Grundlagen grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin ungültig waren und bis heute sind, sind die Ergebnisse ebenfalls grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin bis heute nichtig ohne wenn und aber. Weiterlesen

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70 Jahre Bonner Grundgesetz, 70 Jahre bundesdeutsche Verfassung am 23. Mai 2019 mit dem bitteren Fazit seiner 70jährigen systematischen Aushebelung seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt versus der bundesdeutschen Bevölkerung

Unscheinbar hat die bundesdeutsche öffentliche Gewalt es entgegen den gegen sie seit dem 23.05.1949 unverbrüchlich gerichteten Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes bis zum 23.05.2019, also 70 Jahre lang, getan, offenen Verfassungsbruch einzig und allein zum Nachteil all derer, denen das Bonner Grundgesetz im Art. 20 Abs. 2 GG von Haus aus alle Staatsgewalt zuspricht. Seit 70 Jahren hebelt die bundesdeutsche öffentliche Gewalt die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland systematisch aus mit der bewusst und gewollt einhergehenden Folge, dass die gegen die bundesdeutsche öffentlichen Gewalt unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte eines jeden einzelnen Grundrechteträgers leerlaufen.

Fakt ist tatsächlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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SPIEGEL-Artikel in der Ausgabe 21/1949 unter dem Titel Dr. Siegfried K. Jacob ist bezüglich der Aussage „einen Tag nach Inkrafttreten des Grundgesetzes“ nachweislich damals schon unwahr gewesen

In der SPIEGEL – Ausgabe 21/1949 steht, so man ihm Glauben schenkt, nachzulesen:

„Dr. Siegfried K. Jacob, Berliner Rechtsanwalt und Verteidiger des 24jährigen Mörders Berthold Wehmeyer, versuchte einen Tag nach Inkrafttreten des Grundgesetzes seinem zum Tode verurteilten Klienten das Leben zu retten: unter Hinweis auf Artikel 102, der die Abschaffung der Todesstrafe verfügt. Sein Antrag wurde abgelehnt, die Beschwerde darüber zurückgewiesen, das Todesurteil vollzogen.“ Weiterlesen

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grundgesetzkonforme Nationalhymne ist seit 70 Jahren, nämlich seit dem 23.05.1949 überfällig

Die deutsche Nationalhymne ist umstritten. Aufgrund der Nazi-Vergangenheit singen die Deutschen nur die dritte Strophe. Nationalhymne ist nur die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben („Einigkeit und Recht und Freiheit“), die Nazis ließen nur die erste Strophe singen („Deutschland, Deutschland über alles“). Es ist allerhöchste Zeit, eine dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes entsprechende Nationalhymne zu kreieren.

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