Der Spiegel vermeldet am 24.12.2019 – Heiligabend -:
„Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Verantwortung für die Demokratie wahrzunehmen. Deutschland lebe seit 30 Jahren „in Einheit, Freiheit und Demokratie. Nur: Nehmen wir das bitte nicht als selbstverständlich! Wir brauchen die Demokratie – aber ich glaube: derzeit braucht die Demokratie vor allem uns“, sagt Steinmeier in seiner Ansprache zu Weihnachten.“
Steinmeier ist nichts weiter als ein nomineller Bundespräsident, so wie er zuvor nur alle seine öffentlichen Ämter nominell bekleidet hat, denn aufgrund dessen, dass die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 wegen des ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes aufgrund dessen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig war und sich bis heute nichts diesbezügliches geändert hat, waren und sind alle bundesdeutschen Wahlen zum Bundestag, den Landtagen und ebenso sämtliche Kommunalwahlen null und nichtig mit der Folge, dass alle aus diesen nichtigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger, Verfassungsorgane und Amtsträger nur nominelle Erscheinungen waren, sind und bleiben.
Steinmeiers Wahl zum Bundespräsidenten ist aufgrund der grundgesetzwidrig zusammengesetzt gewesenen Bundesversammlung ebenso nichtig, wie schon die des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss.
Bevor also Steinmeier den Grundrechteträgern der Bundesrepublik Deutschland seine Weisheiten zum Besten gibt, soll er sich um das seit inzwischen 70 Jahre auf seine wahre Erfüllung harrende Bonner Grundgesetz kümmern.
Die unbedingt wissen müssenden Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1959.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.