Das am 09.12.1949 Bundestag passierte Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 (Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit, BGBl. S. 37) war eines der beiden ersten Gesetze der ersten deutschen Bundesregierung überhaupt und trat am 1. Januar 1950 in Kraft. Es amnestierte unter bestimmten Voraussetzungen alle vor dem 15. September 1949, dem Tag der Wahl Konrad Adenauers zum ersten deutschen Bundeskanzler, begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit Gefängnis bis zu sechs Monaten beziehungsweise bis zu einem Jahr auf Bewährung bestraft werden konnten.
Fakt ist, dass sowohl der erste deutsche Bundestag am 14.08.1949 grundgesetzwidrig gewählt als auch die erste Adenauer-Regierung grundgesetzwidrig daraufhin ins Amt gekommen ist, denn das erste Bundeswahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt bis heute gegen das zwingende Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und war und ist aufgrund dessen ex tunc ungültig mit der Folge, dass de facto selbstverständlich auch das Straffreiheitsgesetz vom 31.12.1949 weder vom Bundestag grundgesetzkonform verabschiedet noch vom grundgesetzwidrig ins Amt gekommenen ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss gemäß Art. 82 GG grundgesetzkonform unterzeichnet worden ist mit der weiteren Folge, dass dieses Straffreiheitsgesetz vom 31.12.1949 am 01.01.1950 in Kraft trat, ex tunc ungültig geblieben ist.
Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.
Empfehlenswert sind hier das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“, beide werden seit 70 Jahren jeden Tag aufs Neue in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien wiederholt uraufgeführt ohne dass die nicht bloß zuschauende, sondern unmittelbar betroffene Bevölkerung von ihrem Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 GG Gebrauch macht und dem grundgesetzwidrigen Spuk endlich sein Ende bereitet.
Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)
Ebenso empfehlenswert ist das Buch „Das braune Netz“ von W. Winkler, denn nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz muss festgestellt werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der „braunen Brut“ des NS-Terrorregimes mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in führenden Positionen der Bundesrepublik Deutschland einfach weitergemacht hat.
Die weiteren Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.