Aufgrund der dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 ganz offensichtlich in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt widersprechenden Faktenlage steht jeder bundesdeutsche Amtsträger ebenso wie jeder Parteifunktionär einer bundesdeutschen politischen Partei unter Generalverdacht ein Grundgesetzfeind zu sein und zwar bis zum Beweis des Gegenteils, den der Verdächtige zu erbringen hat.
Aufgrund dieses von Grundgesetzes wegen herrschenden Generalverdachtes der institutionellen sowie persönlichen Grundgesetzfeindlichkeit gegen sämtliche bundesdeutsche Amtsträger sind alle bundesdeutsche Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen bis zum ultimativen Beweis des Gegenteils als von Grundgesetzes wegen nichtig anzusehen, da auf der Basis von wegen Verstoßes gegen das Bonner Grundgesetz ungültigen Gesetzen und Rechtsverordnungen kein bundesdeutscher Amtsträger grundgesetzkonforme Rechtsakte erlassen bzw. vollziehen können kann seit der ungültigen Bundestagswahl am 14.08.1949.
Für den einzelnen Grundrechteträger gilt im Lichte des Art. 20 Abs. 2 des Bonner Grundgesetzes zuvörderst von Ranghöchst wegen:
»Wenn es um die Macht geht, darf man keinem Menschen trauen, sondern muß alle Fesseln der Verfassung anlegen.« Thomas Jefferson
»Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt, ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen, und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln.« Hans Kelsen
»Das Grundgesetz zeichnet sich vor allem durch Klarheit, Kürze und Verbindlichkeit aus. Es gibt dem Bürger einklagbare Rechte. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, die in wohlklingenden Worten Verheißungen beinhaltet, die letztlich nur auf dem Papier stehen.« Hans Jürgen Papier – ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts
»Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.« Prof. Dr. Jörn Ipsen
Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)
Ebenso empfehlenswert ist das Buch „Das braune Netz“ von W. Winkler, denn nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz muss festgestellt werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der „braunen Brut“ des NS-Terrorregimes mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in führenden Positionen der Bundesrepublik Deutschland einfach weitergemacht hat.
Jeder halbwegs gebildete bundesdeutsche Grundrechteträger sollte nach 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland eigentlich wissen, dass de facto die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Die weiteren Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.