10. Februar 1936 wurde die Gestapo von Seiten des NS-Terrorregimes straf- und haftungslos gestellt

Welche Bewandtnis mag es wohl haben, dass man ausgerechnet am 08.02.2019 die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin eingeweiht hat?

Die menschenverachtende braune Vergangenheit Deutschlands reicht sehr wahrscheinlich bis in heutige Zeit hinein, immer wieder fällt auf, dass signifikante Kalenderdaten des NS-Terrorregimes bis heute relevant sind für die, die bis heute nicht ablassen können vom NS-Terrorregime, dessen Erbe man unscheinbar übernommen hat.

Auf den Seiten des Westdeutschen Rundfunks findet sich das Folgende bezüglich der Gestapo, eine preußische Erfindung übrigens, die die Nazis dann übernommen haben:

„Rechtlich verankerte Rechtslosigkeit

Zunächst gibt es die Gestapo nur in Preußen, ab 1934 im ganzen Reich. Mit insgesamt drei sogenannten Gestapo-Gesetzen wird Hitlers Verfolgungsbehörde schrittweise zentralisiert und aus allen staatlichen Strukturen herausgelöst. So entsteht ein Gewaltapparat, den die Nazis völlig unkontrolliert und allein nach politischen Vorgaben einsetzen können. Höhepunkt dieser Entwicklung ist die Verordnung vom 10. Februar 1936. Per Gesetz wird darin festgelegt: Die Gestapo braucht sich an keinerlei Gesetz zu halten. Was immer sie tut, um Oppositionelle auszuschalten oder die NS-Rassenpolitik durchzusetzen, alles ist legal: Folter, Mord, Verschleppung ins KZ. In Paragraf sieben heißt es: „Verfügungen und Anordnungen der Geheimen Staatspolizei unterliegen nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte.“ Damit muss sich die Gestapo vor keiner Instanz mehr rechtfertigen, ihre Gewaltherrschaft ist schrankenlos.“

Wie es 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland um die von Grundgesetzes wegen unverbrüchlich gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt gerichteten Rechtsbefehle bestellt ist, kann man hier Blog nachlesen.

Seit dem 15.01.1951 ist die Nachfolgeorganisation der braunen Finanzverwaltung der Nazis per grundgesetzwidrigem mündlichen Versprechen seitens dess ersten Bundes-finanzministers Fritz Schäffer „persönlich unantastbar“ gestellt. (hier der volle Wortlaut)

Nicht ohne Grund ist denn auch der von den Nazis am 15.06.1943 ersatzlos gestrichene Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ bis heute nicht wieder im bundesdeutschen StGB redaktionell aufgenommen auch wenn die „Tillessen/Erzberger-Entscheidung“ des franz. Alliierten Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt bis heute der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt das Gegenteil befielt.

Der BGH hat 1972 den einzelnen bundesdeutschen Finanzbeamten von der Begehung des Strafbestandes „Rechtsbeugung“ entgegen dem Wortlaut des Gesetzes sowie der bisa dahin geltenden Rechtsprechung des Reichsgerichtes grundgesetzwidrig freigesprochen, Schäffers grundgesetzwidriges Versprechen vom 15.01.1951 ist seitdem praktisch auch in der rechtsprechenden Gewalt angekommen. (RGSt 71, 315 sowie BGH 1972, beides hier)

Das OLG Celle verkündete am 17.04.1986 (3 Ws 176/86) grundgesetzwidrig, drei Jahre vor der Wiedervereinigung von dem was zusammen gehört und drei Tage des klammheimlich bis heute gefeierten Geburtstages des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler grundgesetzwidrig zugunsten derjenigen Finanzbeamten, die im Einspruchsverfahren grundgesetzwidrig die Steuern bewusst falsch festsetzen, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei.

Das LG Stade wusste dann am 16.04.2011 grundgesetzwidrig zu behaupten, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können.

Bis heute wird von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig der Protokollnotiz vom 11.08.1950 in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung unscheinbar gefolgt, nämlich wirksames Durchgreifen geht nur, wenn man das Grundgesetz bezüglich der seit dem 23.05.1949 im Bonner Grundgesetzes verankerten Grundrechte ändert oder die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes einfach ignoriert, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Fakt ist, dass die unmittelbar geltendes Recht gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte grundgesetzwidrig komplett leerlaufen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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