70 Jahre bundesdeutsche öffentliche Gewalt grundgesetzwidrig versus Grund- und Menschenrechte und nun ein Wertschöpfungskettengesetz mit dem Ziel entwerfen, dass Unternehmen verpflichtet werden, andernorts Menschenrechtsstandards einzufordern

Kaum zu glauben, Ztat:

„Berlin (AFP) Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) will deutsche Unternehmen per Gesetz stärker für Menschenrechtsstandards in ausländischen Fabriken in die Verantwortung nehmen. Dazu habe sein Ministerium einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, berichtet die Berliner „tageszeitung“ („taz“) (Montagsausgabe). Das Gesetz ist unter anderem eine Reaktion auf Katastrophen wie jene in der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch mit mehr als tausend Toten.“ (Quelle: ZEIT-online 11.02.2019)

Wie wäre es, wenn in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 70 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 endlich die im Bonner Grundgesetz gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt als unmittelbar geltendes Recht institutionalisierten unverletzlichen Freiheitsgrundrechte nicht länger ihrer unverbrüchlichen Wirkweise von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt beraubt würden?

Fakt ist nämlich, dass das Bonner Grundgesetz trotzdem es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit 70 Jahren ist, es bis heute noch immer grundgesetzwidrig seiner wahren Erfüllung harrt und mithin die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte leerlaufen, um des wirksamen Durchgreifens willen gegen die Bevölkerung immer und zu jeder Zeit trotz Rechtswidrigkeit aber der „Kunde“ Grundrechteträger kann ja klagen.

Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt kennt denn auch das folgende Zitat:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ (Quelle: im NS-Terrorregime Nazigröße, in der Bundesrepublik Deutschland trotzdem dann Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger – DRiZ, 9/1982, 325; sonstige Daten zu Geiger: 1934 NS-Rechtswahrerbund; 1937 NSDAP; 1938 SA-Rottenführer; NS-Staatsanwalt beim Sondergericht Bamberg (dort auch Todesurteile))

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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