zumindest hat sich der Satz „ja, ich nehme die Wahl an“ für den FDP Kemmerich finanziell bereits gelohnt, sollen ihm infolge dessen nicht weniger als 93.000,- Euro aus der thüringischen Staatskasse zustehen

Focus-online titelt zum Desaster im thüringischen Landtag vom 05.02.2020 in Sachen des mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten Thüringens gewählten FDP – Kandidaten Kemmerich, Zitat:

„Lukrativer Tagesjob, Blitz-Rückzug nach einem Tag: Dafür bekommt Thomas Kemmerich 93.000 Euro“

Die dazugehörigen und vor allen Dingen äußerst pikanten Details lesen sich hier.

Für den von Haus aus thüringischen unternehmerischen Friseur mit Glatze ganz sicherlich eine mit seinen 27 Friseurläden erst nach sehr vielen Einzelhaarschnitten und dementsprechend auch sehr vielen frisierwilligen zahlenden Kunden und Kundinnen erzielbare Summe. Kemmerich braucht für die rund 93.000,- Euro aus der thüringischen Staatskasse übrigens keinen einzigen Handschlag mehr tun, während seine Friseurläden ihm nur dann Geld in die Tasche spülen, wenn sich tagtäglich Kunden und Kundinnen sich dort frisieren lassen und dieses entsprechend honorieren.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

So sehr man das Buch „Das System“ inhaltlich schätzen mag, so unterschlägt der Autor sicherlich nicht unwissentlich die Tatsache, dass bereits mit der ersten Bundestagswahl aufgrund des am 14.08.1949 bereits wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Bundeswahlgesetzes vom 15.06.1949 der auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu existieren haben müssende Verfassungs- und Rechtsstaat ausgehebelt worden ist und das bis heute. Das Gleiche gilt infolge des ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige thüringische Wahlgesetz für das Land Thüringen in Gestalt des dortigen Landtages sowie sämtlicher bisheriger Ministerpräsidentenwahlen dort.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Sodann steht aktuell die unausgesprochene Frage im Raum, woher unter diesen realexistierenden Umständen sowohl die bloß nominell ihr Landtagsmandat in Thüringen ausübenden Abgeordneten als auch Ex-MP Ramelow (DIE LINKE) und seit dem 05.02.2020 der Friseurlädeninhaber Kemmerich (FDP) als im Wege einer nichtigen Ministerpräsidentenwahl denn auch bloß nominell das Amt des Ministerpräsidenten bekleidend die grundgesetzkonforme Anspruchslegitimation hernehmen, um Abgeordnetendiäten und Ministerpräsidentengehälter aus der thüringischen Staatskasse einzustreichen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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