nach Kemmerich kommt wohl wieder Ramelow im Thüringer Landtag, denn an die Wurzel allen Übels, das ungültige Landeswahlgesetz will niemand von den Tätern ran, würde es doch dem persönlichen wenn auch grundgesetzwidrigen monatlichen Diätenvorteil schaden

Spiegel – online vermeldet aktuell aus Erfurt:

„Erst um 1.13 Uhr verlässt Kramp-Karrenbauer die Sitzung und tritt vor die Kameras, um ein kurzes, nicht wirklich ergiebiges Statement abzugeben, dass die Partei nun keine Neuwahlen beschließt, sondern darauf setzt, dass Kemmerich den Weg frei für eine neue Ministerpräsidentenwahl macht. Zuvor hatte Kramp-Karrenbauer noch von Neuwahlen gesprochen, doch die CDU in Thüringen bangt um ihre Mandate. Aber ihr wichtigstes Ziel hatte sie erreicht: Die CDU wird die Kemmerich-Regierung nicht unterstützen, wenn sich für Neuwahlen keine Mehrheit im Parlament findet“.

Sodann wird der Weg frei sein für eine Wiederwahl Ramelows, wenn auch genauso grundgesetzwidrig wie schon seine erste Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten 2014, doch wen interessieren in der Bundesrepublik Deutschland von Grundgesetzes wegen ungültige Gesetze. Die Bevölkerung ist diesbezüglich bis heute und wohl auch zukünftig granitenen dumm und wird auch granitenen dumm gehalten. Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt benutzt das Bonner Grundgesetz nur inhaltlich dann, wenn es ihr zum grundgesetzwidrigen weiter so seit dem 23.05.1949 unmittelbar nützt. Dafür sind seit 70 Jahren Bonner Grundgesetz und Bundesrepublik Deutschland fortwährend die Weichen gestellt worden und werden wohl auch weiterhin dementsprechend gestellt werden, dank des wohl unerschöpflichen Reservoirs an willfährigen Gliedern aus der sogenannten Mitte der bundesdeutschen Gesellschaft.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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