„Wir müssen weiter machen, sonst käme das einem Schuldanerkenntnis gleich“, heißt es im vierten Teil des den Holocaust des Nazi-Deutschland beschreibenden Filmes „Holocaust“ aus dem Jahr 1977, der nach seiner Erstausstrahlung im bundesdeutschen Fernsehen 1978 soeben in den Dritten Programmen der ARD ein zweites Mal im Januar 2019 und 74 Jahre nach dem Ende des deutschen Nazi-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Bande im Mai 1945 ausgestrahlt worden ist.
Fakt ist bis heute Januar 2019, dass das am 23.05.1949 in Kraft getretene Bonner Grundgesetz von denen, die sich bis heute die Staatsgewalt in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt auf nämlich scheinlegale Art und Weise straf- und haftungslos unter den Nagel gerissen haben, systematisch an seiner wahren Erfüllung gehindert wird, so dass der im vierten Teil des Filmes „Holocaust“ verlautbarte Satz „Wir müssen weiter machen, sonst käme das einem Schuldanerkenntnis gleich“ von all denjenigen ausgesprochen / unausgesprochen als für sie und ihr grundgesetzwidriges straf- und haftungsloses Handeln und Unterlassen grundgesetz-widrig die einschlägige Schutzbehauptung bildet.
Da passen die folgenden Zitate doch sämtlich wie die Faust auf’s Auge:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
»Gerade beim Urteil wird es oft vom Inhalt der Entscheidungsgründe abhängen, was im Tatbestand an streitigen und unstreitigen Tatsachen aufzuführen ist; denn nur die das Urteil tragenden Tatsachen, mit denen sich die Entscheidungsgründe auseinandersetzen, sind zu erwähnen (wegen der möglichen Bezugnahme manchmal nicht einmal diese). Einen guten Tatbestand kann man also erst dann schreiben, wenn man die Entscheidung gefunden hat.« (Quelle: Die Richter- und Anwaltsklausur im Zivilrecht mit Aufbauhinweisen und Formulierungsbeispielen, Klaus Georg Fischer, w. aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Essen 2011, 2. Auflage, 470 Seiten, S. 34.)
„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des GG. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ Prof. Naucke
„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, so dass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“ LG Stade 2011
„Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.“ AG-Direktor Rundt, 1998 AG Soltau
„Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ OStA Meindl, Mollath-Untersuchungsausschuss 2014
“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum
Wer die grundgesetzwidrigen Details selbst leserlich erfassen will, findet hier im Blog die diesbezüglichen Fakten.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.