„Ich sage es Ihnen mal ganz brutal: Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären – aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen“, sagte der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer am Dienstag im Sat.1-Frühstücksfernsehen.
Dieser Palmer hat Scheins ein gestörtes Verhältnis zum Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 und da heißt es im Art. 1 Abs. 1 und 3 GG, Zitat:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Und im Art. 2 Abs. 2 GG heißt es, Zitat:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Und im Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 heißt es, Zitat:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Für Palmer gilt auch als nur nomineller Amtsträger in Gestalt des OB von Tübingen unverbrüchlich Art. 1 Abs. 1 und 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und das ausnahmslos. Sollte dieser Palmer sich endlich hinter die Ohren schreiben anstatt hier seine zweifelhafte Gesinnung in Richtung „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ öffentlich kund zu tun oder will er mit seinen menschenverachtenden Bemerkungen am 28.04.2020 dem immer noch in der Bundesrepublik Deutschland seine braune Gesinnung mit sich herumtragenden Nazi-Pack seine Aufwartung machen, wenn das am 30.04.2020 dem Tod des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler sicherlich gedenken wird.
Das Palmer es mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als der seit 71 Jahren ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht sonderlich zu haben scheint, machte er am 02.11.2016 per mail mehr als deutlich.
Palmer interessiert es nicht, dass bis heute inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.