Rechtsextremist Björn Höcke erklärt die Auflösung des sog. rechtsextremen Flügels der AfD zum 30.04.2020 als vollzogen, auf den Tag genau an dem sich vor 75 Jahren in Berlin der braune Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler aus Feigheit vor den Alliierten selbst das Leben nahm, Zufall oder geschichtsorientierte Planung, lebt doch der braune Geist des NS-Terrorregimes in der Bundesrepublik Deutschland noch heute

Ohne Hinweis auf das geschichtsträchtige Datum 30.04.1945 vermeldet die Tagesschau am 30.04.2020, Zitat:

„Gefühlsduselige Musik, Slow motion-Bilder von Björn Höcke und seinen Anhängern – und im Hintergrund das Kyffhäuserdenkmal. Bei seinem Abschiedsvideo greift Björn Höcke nochmal in die Vollen:

„Jetzt stehe ich ein letztes Mal vor Euch als Vertreter des Flügels, und ein wenig Wehmut überkommt mich schon, das gebe ich gern zu.“

„Björn Höcke (…) nimmt für sich in Anspruch, dass er mit dem Flügel den Geist eines, so wörtlich, neuen, vitalen Patriotismus ins Leben gerufen habe. In seinem Abschiedsvideo heißt es: diesen Geist lasse man sich nicht mehr austreiben. Nach Auflösung klingt das nicht.“

Auf der Internetseite der Deutschen Welle findet sich unter dem Datum 30.04.2020 der folgende Eintrag:

„Nach Hitlers Selbstmord im Führerbunker wurde sein Leichnam im Garten der Berliner Staatskanzlei mit Benzin übergossen und verbrannt. Einige Tage später wurde er von den Sowjets entdeckt. Hitlers Leichnam war bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Die Sowjets konnten nicht sicher sein, ob es sich wirklich um die sterblichen Überreste von Hitler handelte. Erst nach einer streng geheimen Untersuchung, bei der Hitlers persönlicher Zahnarzt eine zentrale Rolle spielte, wurde er eindeutig identifiziert.“

Auf derselben Seite der DW findet sich der 42minütige Dokumentarfilm „Hitlers Tod – Die Geschichte eines Staatsgeheimnisses“.

Was die Deutsche Welle verschweigt ist die unverbrüchliche Tatsache, dass bis heute inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Stellt sich die dringende Frage, ob die Deutsche Welle der sog. Geiger-Doktrin folgt, die besagt, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat er die Wahrheit zwar nicht verfälsche müsse aber toschweigen. Von der Geier-Doktrin spricht man, wenn man aus dem Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ des NS-Juristen, SA-Rottenführers und Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg und in der Bundesrepublik Deutschland dann  zum BGH- und BVerfG-Richter gemachten Dr. Willi Geiger zitiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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