wie grundgesetzfeindlich ist facebook.com, denn facebook.com schreibt am 24.02.2020, der Link grundrechte-netzwerk.de verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards und kann daher nicht geteilt werden

Am 20.02.2020 teilte das amerikanische Unternehmen facebook.com einem seiner facebook-user schriftlich mit, dass der Link „grundrechte-netzwerk.de“ nicht geteilt werden kann, da dieser Link gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt. Details wurden keine genannt.

facebook.com erklärt sich mit dieser Selbstauskunft für grundgesetzfeindlich, denn wenn der Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 gegen die Gemeinschaftsstandards von facebook.com verstoßen, können die Betreiber von facebook.com nicht auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehen, sie müssen sich als Feinde des Bonner Grundgesetzes betrachten lassen.

Mark Zuckerberg und seine Freunde sollten einmal dringend in der Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis nehmen:

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Aus der  GrundrechtefibelVoll in Ordnung – unsere Grundrechte“ wo es von Seiten der Länderkultus- und Innenminister erhellend heißt, möge man von Seiten Mark Zuckerberg und facebook.com das folgende Zitat zur Kenntnis nehmen:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Mark Zuckerberg und facebook.com müssen zur Kenntnis nehmen, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Bleibt schließlich noch die Frage, wie es eigentlich um Mark Zuckerbergs Treue zur amerikanischen Verfassung bestellt ist?

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.