FDP kriegt in Hamburg die Quittung und landet unter 5%; die Bürgerschaftswahl in HH ist wegen des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Wahlgesetzes aber auch nichtig und betrifft damit auch alle anderen Parteien und Mandate sowie den Hamburger Senat

Der NDR vermeldet in seinem Landesprogramm „Hamburg Journal“ am 24.02.2020 um 19.30 h, in Gestalt seines Redakteurs Torsten Hapke, dass die FDP mit nur 4,9% an der 5%-Hürde gescheitert sein wird, nachdem man im Wahllokal in HH-Langenhorn den Zählfehler vom Wahlsonntag zugunsten der Grünen korrigiert habe. Die Spitzenkandidatin Der Hamburger FDP Anna von Treuenfels soll dagegen ihr Direktmandat in HH-Blankenese errungen haben und aufgrund dessen in die Bürgerschaft einziehen als dann fraktionslose Mandatsträgerin.

Fakt ist jedoch, dass aufgrund des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige Hamburger Wahlgesetz niemand grundgesetzkonform mandatiert ist, die Bürgerschaft denn auch nur nominell existieren wird, ebenso wird auch der zukünftige Hamburger Senat nur nominell existieren, denn auf der Basis eines von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen Wahlgesetzes ist die Wahl vom 23.02.2020 nichtig, die Mandate nicht regulär errungen.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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