Am 25.02.2020 wartet der SPIEGEL mit einer Kolumne der Margarete Stokowski unter dem Titel „Entnazifizierung jetzt!“ auf. Zitat:
„Deutschland hat seine vollständige Entnazifizierung gründlich prokrastiniert. Es wird Zeit, die Sache nachzuholen. Denn sonst wird es nach Hanau bei weiteren rechtsextremen Anschlägen genau so weitergehen wie immer“
„Ein richtig guter erster Schritt wäre, sich daran zu erinnern, was mit Entnazifizierung ursprünglich mal gemeint war: Unter anderem, dass Leute mit Nazi-Gesinnung keine wichtigen Ämter mehr haben dürfen. Inwiefern das geklappt hat, kann man unter anderem daran sehen, dass heute im Bundestag immer noch jemand sitzen kann, der mal gesagt hat, Deutsche hätten „das Recht, stolz zu sein auf Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“. Oder daran, dass in den Ermittlungen in Sachen „NSU 2.0″ die Spur zu mehreren Polizeibeamten führte.“
Wahre Worte, die die in Polen geborene Kolumnistin Margarete Stokowskida formuliert hat. Aber das Alles reicht nach 75 Jahren bezüglich des gewaltsamen Endes der NS-Herrschaft am 08./09. Mai 1945 längst noch nicht, denn die Spatzen pfeifen es seit mindestens 70 Jahren, also mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1945 immer wieder von den Dächern dieser nichts weiter als bisher Bananenrepublik, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.