Wolf zum Abschluss in Niedersachsen freigegeben, wie ist da vergleichsweise mit Grundgesetzfeinden in den Reihen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt eigentlich umzugehen?

„Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte nach einer Klage von Naturschützern bestätigt, dass das problematische Raubtier abgeschossen werden darf. Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken bestehe weiterhin, hieß es zur Begründung. Auf das Konto des sogenannten Rodewalder Leitrüden gehen Risse von Rindern, Ponys und einem Alpaka. Sein Territorium erstreckt sich auch auf Teile der Region Hannover und des Heidekreises. GW717m überwand Lies zufolge mindestens 17 Mal wolfsabweisende Zäune, mehrfach in Höhe von 0,9 und einmal in 1,1 Meter Höhe.“

„Zu dem weiteren Verfahren werde ich mich nicht äußern.“ Angesichts der Emotionalität im öffentlichen Streit um den Wolf gehe es auch darum, „die Leute zu schützen, die das machen“. (Quelle: Focus-online, 28.02.2019)

Das Raubtier Wolf hält sich einfach nicht an die bundesdeutschen Rechtsregeln, denn er überwindet Hindernisse, reißt geschützte Tiere und lehrt sein Rudel in problematischen Jagdtechniken…, nein, es kommt nur seinem Instinkt nach, genetisch so und nicht anders seit Jahrtausenden programmiert. Wenn der Wolf Hunger hat, geht er auf die Jagd und zwar dort, wo er sich gerade befindet und reißt diejenigen Beutetiere, die ihm über den Weg laufen. So tickt nun mal das wilde Tier, der wilde Wolf.

Wie ist eigentlich mit denjenigen Amtsträgern in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt umzugehen, die sich wider besseres Wissens nicht an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes halten, eidbrüchig sind oder gar keinen Eid geleistet haben, obwohl sie dazu ohne wenn und aber verpflichtet sind?

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes nämlich seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.