Vertuschter sexueller Missbrauch in der Katholischen Kirche, während Kardinal Marx jetzt einen Entschuldigungsversuch unternimmt, wird von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt weiter am Grundgesetzmissbrauch zu Lasten aller bundesdeutschen Grundrechteträger grundgesetzwidrig festgehalten, Entschuldigung hier weiter – Fehlanzeige –

„Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, hat die Opfer des massenhaften sexuellen Missbrauchs unter dem Dach der Kirche um Entschuldigung gebeten. „Allzu lange ist in der Kirche Missbrauch geleugnet, weggeschaut und vertuscht worden. Für dieses Versagen und für allen Schmerz bitte ich um Entschuldigung“, sagte Marx in Fulda.“ (Quelle: Spiegel-online, 25.09.2018)

Was die Katholische Kirche gerade durchexerziert, nämlich sich von Seiten der Amtskirche endlich den bisher vertuschten sexuellen Missbrauchsvorwürfen zu stellen, hat die bundesdeutsche öffentliche Gewalt, die seit inzwischen 69 Jahren die gegen sie gerichteten Rechtsregeln des Bonner Grundgesetzes zu Lasten aller bundesdeutscher Grundrechteträger nicht nur ignoriert, sondern bis heute ungeniert grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizerten nationalsozialistischen Rechts exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.), noch vor sich, doch müssen hier die Folgen für die Täter von Amts wegen und ihre Helfer und Helfershelfer drastisch ausfallen, der bis heute im Art. 143 GG immer noch von Grundgesetzes wegen verankerte Straftatbestand des Hochverrats hat Anwendung zu finden, denn der Personenkreis bundesdeutsche öffentliche Gewalt weiß was er seit 69 Jahren gegen das Bonner Grundgesetz und mithin gegen den bundesdeutschen Grundrechteträger und dessen unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte im Wege des immer drastischer zutage tretenden offenen Verfassungsbruches tut.

„Unscheinbar“ waren schon die Konstrukteure des Bonner Grundgesetzes versus Grundgesetz tätig bevor es überhaupt in Kraft getreten ist. 15 Monate nach seinen Inkrafttreten wurde am 11.08.1950 im Kabinett der ersten Adenauer-Regierung das Folgende zu Protokoll genommen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -, denn der hat seit 69 Jahren anders auszusehen. Fakt ist sodann, dass das Bonner Grundgesetz bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

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