„Der Staat darf so wenig Macht haben wie möglich“, so Adenauer in Wuppertal, kolportierte der SPIEGEL am 15.03.1947, Ausgabe 11/1947

SPIEGEL am 15.03.1947, Ausgabe 11/1047, Zitat:

„Der Staat darf so wenig Macht haben wie möglich“, betonte Adenauer in Wuppertal. „Jede Zusammenballung wirtschaftlicher Macht in einer Hand muß zum Verlust der Freiheit und zu gesteigerter Bürokratie führen.“

Nachdem am 23.05.1949 das Bonner Grundgesetz in Kraft getreten ist, liest es sich dann in den Kabinettsprotokollen der sog. ersten Adenauer-Regierung am 11.08.1950 so, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950, nach der inkriminierenden Länderinnenministerkonferenz am 10.08.1950

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz trotz ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis über den heutigen Tag hinaus seiner wahren Erfüllung harrt, die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte laufen systematisch leer.

Dank granitenen dummer bundesdeutscher Bevölkerung, die sich seit 70 Jahren dem grundgesetzwidrigen Schulzwang ohne staatliche Bildungsgarantie widerstandlos beugt, wird das Bonner Grundgesetz auch weiterhin der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gänzlich egal sein, denn solange die bundesdeutsche Bevölkerung nicht als Souverän gemäß Art. 20 Abs. 2 GG die öffentliche Gewalt an die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetz bindet, wird von Seiten der grundgesetzfernen bis -feindlichen öffentlichen Gewalt die Richtung des Denkens und Handelns bestimmt und zwar unscheinbar im fortgesetzten Sinne von „Recht ist, was … nützt“ grundgesetzwidrig auf der Basis der noch vor dem 23.05.1949 ersatzlos untergegangenen NS-Rechtsordnung und grundgesetzwidrig purifizierten ersatzlos untergegangenen nationalsozialistischen Rechts.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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