Trennung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland wohl Fehlanzeige

Bis heute leisten Bischöfe dann, wenn sie ihr bischöfliches Amt antreten, beim jeweiligen Ministerpräsidenten desjenigen Bundeslandes, das Teil der Diözese ist, ihren sog. Treueid, der ihnen noch aufgrund des sog. Reichskonkordates, das zwischen dem NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und dem Vatikan geschlossen worden ist, als bei Amtsantritt zu leisten, abverlangt wird.

Wer es nicht glaubt, schaut das folgende Video vom 16.11.2011 aus der Berliner Staatskanzlei mit den Akteuren Wölki und Wowereit:

Der Eid lautet laut Reichskonkordat vom 20. Juli 1933:

ARTIKEL 16.

Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueid nach folgender Formel:

«Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmässig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmässigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.»

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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