Zum Stichwort – Grundgesetz – findet sich das folgende Zitat auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung:
„Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.“
Faktisch richtig, doch der Umgang mit der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland von Seiten derer, gegen die sich die ranghöchsten Rechtsbefehle nämlich ausnahmslos richten, treten seit fast 70 Jahren dieses Grundgesetz faktisch in die Tonne und das hat seinen Grund.
1947 hat man sich klammheimlich von damals Amts wegen entschlossen, die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Spießgesellen fortzuführen und das auf der Basis von sogenanntem purifizierten nationalsozialistischen Recht, frei nach der Devise, es war doch nicht alles schlecht zwischen 1933 und 1945. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Trotz des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes zum 23.05.1949 hat sich nichts nichts geändert. Der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes existiert bis heute nur als Phantom. Klammheimlich haben Nazischergen, die zwischen 1945 und 1949 ihre NS-Zugehörigkeit geleugnet oder verborgen haben, mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes grundgesetzfeindlich sich gegen den Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes gestemmt und der Souverän in Gestalt des deutschen Volkes hat es trotz seiner grundgesetzlichen Befugnisse aus Art. 20 Abs. 2 GG nicht bemerkt oder nicht wirklich wahr haben wollen und die Alliierten haben ebenfalls nichts gravierendes unternommen, obwohl sie es hätten tun können müssen, schaut man sich den Inhalt des Besatzungsstatus von damals genau an.
Das wohl beste Beispiel ist die Missachtung des die Grundrechte garantieren sollende Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Nach dem Verbreitungstext der Bundeszentrale für politische Bildung, Zitat:
„Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen.“
dürfte es von GG wegen kein bundesdeutsches Gesetz geben, das wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist und doch gibt es davon ohne Ende und niemanden stört es übrigens. Obwohl dort das Wort „muss“ seit dem 23.05.1949 geschrieben steht und nicht durch ein „kann“ oder „soll“ ersetzt werden darf, weil die Artikel des Grundgesetzes über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen. Weder die betroffene Bevölkerung noch die öffentliche Gewalt, als wenn das Grundgesetz gar nicht als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland existieren würde.
Juristen haben für alles eine plausibel klingende Antwort, die das Ungeheuerliche auch noch folgerichtig erscheinen lassen, denn die Tradition ist offensichtlich vorrangig zu handhaben auch wenn die eine Zeit repräsentiert, die alles andere als von grundgesetzkonformem denken und handeln beseelt gewesen ist, Zitat:
„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ – em. Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfang Naucke, 06.08.2015 –
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute – Fehlanzeige -.