Rechtsstaat und Menschenrechte stellt Österreichs Innenminister Kickl laut Focus entgegen Art. 18 der österreichische Verfassung infrage und folgt damit der Bundesrepublik Deutschland

Laut Focus-online würde Österreichs Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ das sogenannte „rechtsstaatliche Prinzip“ entgegen Art. 18 der österreichischen Verfassung gerne ändern.

In einem Interview mit dem ORF am Dienstagabend stellte er es offen in Frage: „Ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht.“

Kickls Begründung: Es gebe „irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt, aus ganz anderen Situationen heraus entstanden, und die hindern uns daran, das zu tun, was nötig ist.“ -Zitatende-

Was sich da der Österreichische Innenminister Kickl wohl ausgedacht hat, ist übrigens in der Bundesrepublik Deutschland seit nahezu 70 Jahren Realität, nur kommt die bisher unscheinbar daher, denn wer hat schon die Kabinettsprotokolle der ersten Adenauer-Regierung mal im Detail nachgelesen und dort ausgerechnet mal nach dem Begriff „Grundrechte“ gesucht.

Am 11.08.1950 wurde auf der 89. Kabinettssitzung der ersten Adenauer-Regierung der Bundesrepublik Deutschland die folgende Protokollnotiz auf Veranlassung des ersten Bundesinnenministers Dr. Gustav Heinemann aufgenommen, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Spätestens seit dem Inkrafttreten des sog. Rechtsvereinheitlichungsgesetzes unter Inkaufnahme des gesetzvernichtenden Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG am 12.09.1950 sind von Seiten des ersten bundesdeutschen Gesetzgebers die Weichen versus Bonner Grundgesetz und dessen unverbrüchliche Rechtsbefehle gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt gestellt und bis heute nicht mehr geändert worden. Übrigens wurde 18 Jahre zuvor der Reichstag am 12.09.1932 aufgelöst.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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