Das Bonner Grundgesetz wurde am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt und das Datum jährt sich am 23.05.2024 nun zum 75. Mal. Zum 75. Mal jährt sich auch die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz, trotzdem es seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen →
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Im Focus heißt es am 12.07.2021 zur Causa Baerbock weiter:
„Gemeinnütziges Stipendium zur persönlichen Karriere-Förderung?“
„Genauso weh tun die schmerzhaften Nachfragen wegen eines Doktoranden-Stipendiums, das die Grünen-nahe Böll-Stiftung Baerbock zwischen 2009 und 2012 gewährte – insgesamt rund 40.000 Euro. Nun ist es aber so, dass die Leitlinien der Bundesregierung für solche Stipendien vorsehen, dass sich der Stipendiat die allermeiste Zeit mit seiner Doktorarbeit beschäftigt.
Ob man dies von Baerbock behaupten kann, ist aber zweifelhaft, sie hatte während der Zeit als Stipendiatin Parteiämter inne. Von denen die Grünen selbst seinerzeit behaupteten, sie nähmen die hauptsächliche Aufmerksamkeit Baerbocks ein. Was soll man auch als Partei anderes behaupten?
Daraus ergeben sich allerdings Fragen: Hat Baerbock dieses Stipendium rechtmäßig erhalten? Falls nicht – muss sie die 40.000 Euro zurückzahlen? Und was heißt das für die Heinrich-Böll-Stiftung?“
Es wird dann wohl endlich Zeit Abschied zu nehmen von dieser Person, egal ob es sich nun dabei um eine Frau oder einen Mann handelt; wenn sich das auch noch bewahrheitet, was der Focus veröffentlicht hat, dann hat eine solche Person auf alle Fälle nichts im Bundeskanzleramt zu suchen, gleiches sollte auch für das Bundestagsmandat gelten. Es sollte sich ausgebaerbockt haben. Weiterlesen →
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„Die Mundwinkel von Annalena Baerbock sind nach unten gezogen, im Hintergrund ist ein schwarzer Mercedes zu sehen. Darunter steht in weißer Schrift: „Sie verwenden ungern Eigenes?“ Das neue Werbeplakat der Münchner Autovermietung Sixt hat in den sozialen Medien für jede Menge Aufmerksamkeit gesorgt. Das Unternehmen schrieb auf Twitter dazu: „Günstig mieten, sharen, oder abonnieren – natürlich nur beim Original.“
Die Fähigkeit „Trampolinspringen“ erlernt und praktiziert zu haben, reicht denn auch nicht aus, um tatsächlich das Bundeskanzleramt in Berlin aufgrund von persönlicher Leistungsfähigkeit zu erobern. Weiterlesen →
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„Hannover. Polizist zerkratzte Verkehrsschild, um angeblichen Falschparker zu belangen
Eigentlich hatten sie vorschriftsmäßig geparkt, und doch gab es Knöllchen: In Hannover ist das zwei Autofahrern passiert. Ein Polizeibeamter manipulierte offenbar sogar ein Verkehrsschild.“
Hier drängt sich der dringende Verdacht auf, dass hier seitens des nds. Polizisten gemäß § 353 Abs. 1 StGB straf- und haftungslos Bußgelder kassiert werden, denn führt er das Überhobene ordnungsgemäß an seine Behörde ab, ist das Steuern-, Gebühren und andere Abgabenüberhebung grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt. Das Geld liegt bekanntlich auf der Straße, man sich nur bücken. Weiterlesen →
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Steuern-, Gebühren- und Abgabenüberhebung, straf- und haftungslos, ist das in Hannover von einem Polizisten Zerkratzen eines Verkehrsschildes, um Parker zu Falschparker zu machen, um sie bußgeldpflichtig zu machen
„Vorläufiges Endergebnis. CDU gewinnt Wahl in Sachsen-Anhalt deutlich, Linke und SPD historisch schwach. Die CDU hat bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die Konkurrenz weit hinter sich gelassen. Linke und SPD fuhren dagegen dem vorläufigen Ergebnis zufolge die schwächsten Ergebnisse der Landesgeschichte ein.“
Fakt ist, dass man sich das Gehen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt als Grundrechteträger und Wahlbürger zum wiederholten Male hat schenken können, denn so lange das Landeswahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gegen die unverbrüchliche Formvorschrift als Grundrechtegarantie des Art. !9 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, ist dieses Gesetz komplett ungültig, die Landtagswahl ungültig und die errungenen Abgeordnetenmandate nichtig, doch wen interessiert der Inhalt und die Wirkweise des seit dem 23.05.2021 inzwischen 72 Jahre alten Bonner Grundgesetzes als immerhin die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„. Weiterlesen →
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG macht auch die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.06.2021 zum wiederholten Male ungültig
Focus-online vermeldet am 21.05.2021 über die grüne Kanzler-Kandidatin Annalena Baerbock zusammenfassend das Folgende:
„Baerbock hat keinen deutschen Universitätsabschluss. Sie hat ein Studium und eine Promotion abgebrochen. An der gut beleumundeten Londoner Privatuni hat sie einen juristischen Postgraduierten-Abschluss erworben, der allerdings kaum berechtigt, sie als „Völkerrechtlerin“ zu bezeichnen. Der in London binnen eines Jahres erworbene Titel steht für sich, er schließt kein deutsches Studium ab.“
Deshalb ist dringend anzunehmen, dass sich diese Kanzler-Kandidatin der Grünen bis heute auch nicht wirklich mit dem Folgenden wie auch immer, befasst haben wird, da sie dann dringend an ihrer noch derzeitigen Bundestagsabgeordneteneigenschaft zweifeln müsste, denn nicht nur die kommende Bundestagswahl, sondern auch alle bisherigen Bundestagswahlen seit dem 14.08.1949 basieren auf wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültigen Wahlgesetzen, alle Wahlen waren und sind und werden auch weiterhin ungültig sein, die Mandate nichtig.
Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„. Weiterlesen →
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für ist die Grüne Annalena Baerbock nichts weiter als eine politische Blenderin?
Am 23. Mai 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 72. Mal und doch harrt es bis über den heutigen Tag trotz anders lautender Äußerungen und Tätigkeiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien seiner wahren Erfüllung. Dem Grunde nach ist es nichts weiter als
Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für 72 Jahre Bonner Grundgesetz am 23.05.2021 = 72 Jahre Lug und Betrug versus Bonner Grundgesetz von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie aller etablierten politischen Parteien
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Grundgesetz Genehmigung der Alliierten am 12.05.1949 vor heute 72 Jahren und immer noch harrt das Grundgesetz seiner wahren Erfüllung
„Ist es nicht verfassungswidrig wenn eine Regierung sagt, sie gibt dem Volk, also dem Souverän, ein paar der Grundrechte zurück, die sie ihm zuvor genommen hat? Eine Regierung hat doch die Grundrechte der Bürger zu achten und nicht zuzuteilen. Warum nur machen das in einem jahrzehntelang freien Land so viele Menschen mit, ohne es zu hinterfragen? Wieso lassen sie sich die Zuteilung früherer Selbstverständlichkeiten immer noch gefallen?“
Fakt ist seit 71 Jahren versus Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)
Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für vom Souverän entgegen Art. 20 Abs. 2 GG zum Untertan der eigentlichen Dienerschaft
So viel zur bundesdeutschen Kunstfreiheitsgarantie, die Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG absolut gegen jedweden Eingriff bundesdeutscher öffentlicher Gewalt sowohl in den Werk- als auch Wirkbereich jedes einzelnen Künstlers schützt, denn die Realität sieht anders aus, aber unscheinbar: Weiterlesen →
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Negativ ist das neue Positiv laut M. Broders Spiegel vom 26.04.2021