Am 11.07.2021 steht im Focus-online:
„Die Mundwinkel von Annalena Baerbock sind nach unten gezogen, im Hintergrund ist ein schwarzer Mercedes zu sehen. Darunter steht in weißer Schrift: „Sie verwenden ungern Eigenes?“ Das neue Werbeplakat der Münchner Autovermietung Sixt hat in den sozialen Medien für jede Menge Aufmerksamkeit gesorgt. Das Unternehmen schrieb auf Twitter dazu: „Günstig mieten, sharen, oder abonnieren – natürlich nur beim Original.“
Die Fähigkeit „Trampolinspringen“ erlernt und praktiziert zu haben, reicht denn auch nicht aus, um tatsächlich das Bundeskanzleramt in Berlin aufgrund von persönlicher Leistungsfähigkeit zu erobern.
Baerbock gehört wie ihresgleichen als Bündnis90/Grüne ebenso wie der Rest der bundesdeutschen etablierten Parteienriege zu dem System, dass der Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim wie folgt in seinem lesenswerten Buch „Das System“ als grundgesetzwidrig und -feindlich beschreibt:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.«
Als angebliche Völkerrechtlerin müsste Baerbock das Folgende wissen, wenn Sie sich jemals mit der Existenz und dem Zustandekommen des Bonner Grundgesetzes als die bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 befasst haben sollte:
Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 72 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 72 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze und der trotzdem am 26.09.2021 zum wiederholten Male stattfindenden ungültigen Bundestagswahl lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 72 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.
Hier ist übrigens nicht bekannt, dass diese Baerbock sich jemals zum existierenden grundgesetzwidrigen / -feindlichen System Bundesrepublik Deutschland ablehnend und zum Bonner Grundgesetz als die ranghöchste bundesdeutsche Rechtsnorm erklärt hat, was ihre Befähigung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, Zitat:
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
das Bundeskanzleramt demnächst bekleiden zu wollen, ad absurdum stellt.