finanzierte Böll-Stiftung illegal Baerbocks Parteiarbeit steuerfrei, dann sollte es sich jetzt ausgebaerbockt haben

Im Focus heißt es am 12.07.2021 zur Causa Baerbock weiter:

„Gemeinnütziges Stipendium zur persönlichen Karriere-Förderung?“

„Genauso weh tun die schmerzhaften Nachfragen wegen eines Doktoranden-Stipendiums, das die Grünen-nahe Böll-Stiftung Baerbock zwischen 2009 und 2012 gewährte – insgesamt rund 40.000 Euro. Nun ist es aber so, dass die Leitlinien der Bundesregierung für solche Stipendien vorsehen, dass sich der Stipendiat die allermeiste Zeit mit seiner Doktorarbeit beschäftigt.

Ob man dies von Baerbock behaupten kann, ist aber zweifelhaft, sie hatte während der Zeit als Stipendiatin Parteiämter inne. Von denen die Grünen selbst seinerzeit behaupteten, sie nähmen die hauptsächliche Aufmerksamkeit Baerbocks ein. Was soll man auch als Partei anderes behaupten?

Daraus ergeben sich allerdings Fragen: Hat Baerbock dieses Stipendium rechtmäßig erhalten? Falls nicht – muss sie die 40.000 Euro zurückzahlen? Und was heißt das für die Heinrich-Böll-Stiftung?“

Es wird dann wohl endlich Zeit Abschied zu nehmen von dieser Person, egal ob es sich nun dabei um eine Frau oder einen Mann handelt; wenn sich das auch noch bewahrheitet, was der Focus veröffentlicht hat, dann hat eine solche Person auf alle Fälle nichts im Bundeskanzleramt zu suchen, gleiches sollte auch für das Bundestagsmandat gelten. Es sollte sich ausgebaerbockt haben.

Fakt bleibt auch weiterhin, dass das Bonner Grundgesetz seit 72 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 72 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze und der trotzdem am 26.09.2021 zum wiederholten Male stattfindenden ungültigen Bundestagswahl lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 72 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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