Die Antwort ist kurz, aber vernichtend: Keine.
Die „Hochachtung“, die ein Mandant einem freien Beruf entgegenbringt, speist sich aus dessen Unabhängigkeit, seiner Integrität und seiner Treue zum Recht. Wer sich aktiv einer Organisation unterwirft, die den Grundrechten zuwiderhandelt, und deren gegen die Verfassung gerichtete Macht durch seine Mitgliedschaft erst ermöglicht, hat diese Achtung verwirkt.
Die Mitgliedschaft in einer Pflichtkammer ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist eine aktive, täglich neu bestätigte Unterwerfung unter ein verfassungswidriges System.
Hier die systematische Begründung. Weiterlesen