Aktiver Klimaschutz rückt mehr denn je in das Bewusstsein auch der bundesdeutschen Bevölkerung mit der Folge, dass sich nicht nur um den Klimawandel gedanklich und sprachlich gekümmert wird, sondern sich auch die kodifizierten Regeln des gesamten gesellschaftlichen Miteinander in der Bundesrepublik Deutschland verändern. Um jedoch den Klimaschutz rechtsverbindlich zu gestalten, bedarf es zuvörderst den unverbrüchlichen Rechtsrahmen der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes allseits verbindlich anzuerkennen und alles zu unterlassen, diesen von Grundgesetzes wegen existierenden Rechtsrahmen zu verletzen und / oder ihn zu verlassen. Weiterlesen
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- Basiert die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22.03.2026 auf einem von GG wegen gültigen Landeswahlgesetz und einer ebenso gg-konformen Landeswahlordnung?
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- Hilft den Kommunen da der Begriff des Pragmatismus oder die oft gehörte Ausrede, man kann als Kandidat einer Kommunalwahl nicht auch noch irgendwelche Gesetze oder die Verfassung kennen, dafür gibt es doch die Verwaltung und die Gerichte. Und wenn da was nicht korrekt wäre, würde doch die Kommunalaufsicht längst eingeschritten sein. Niemand hat als Kandidat geschweige denn als gewählte Mitglied eines Gemeinde- / Stadt- oder Kreistages ein schlechtes Gewissen bezüglich der Ungültigkeit der Wahl oder gar seiner Wahl.
- Kann die KI irgendein bundesdeutsches Kommunalwahlgesetz bzw. eine Kommunalwahlordnung erkennen, dass den formellen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes, insbesondere dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt? Wenn die KI diesbezüglich nichts erkennen kann, was bedeutet das dann für alle seit 1949 in der Bundesrepublik regelmäßig stattgefunden habenden Kommunalwahlen?
- Verfassungszustand Deutschlands: Seit 24.05.1949 (GG-Inkrafttreten) bis 14.08.1949 bestand BRD als Rechtsstaat; danach bloße Faktenmacht ohne legitime Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt Demokratieprinzip.
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