Willkürlich, grundgesetzwidrig, rechtsstaatsunwürdig justizterroristisch, anders darf der Vorgang Alaa S. von Grundgesetzes wegen nicht benannt werden, der von der Institution Landgericht Chemnitz am 22.08.2019 mit einer Verurteilung endete, trotz fehlender Beweise, anstatt in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten mit einem von Grundgesetzes wegen einzig und allein zulässigen Freispruch. (hier die Details)
Weder Richter noch Schöffen oder gar der Staatsanwalt waren in dem Verfahren von Grundgesetzes wegen grundgesetz- und landesverfassungskonform bestallt, was das ganze Verfahren noch mehr zu einer Farce macht. Richter, die bevor sie zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden, sich in der Staatsanwalt herumgetrieben haben ohne vom Richtereid zuvor förmlich entbunden gewesen zu sein und niemals den Beamteneid geleistet haben, sind von Grundgesetzes wegen als Grundgesetzfeinde unwürdig, das Richteramt in der Bundesrepublik Deutschland übertragen zu bekommen. Ihre Ernennung ist nichtig, sie sind kraft Grundgesetzes ausgeschlossen von ihrer Amtsführung. Weiterlesen